Urteil zum Bafög: Fernbeziehung ist zumutbar

Im Ausland studieren für die Liebe? Das ist schön und belebt die Beziehung, könnte aber den Bafög-Anspruch kosten. Ein Gericht entschied jetzt: Wer Deutschland für das Studium verlässt, um dem Freund hinterherzuziehen, hat keinen Anspruch auf Förderung. Eine "räumliche Trennung" sei zumutbar.

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