Hausarbeit Versehentlich eingestellte HA SS 2015

Studiengang
Bachelor of Laws
Guten Mittag

Ich habe zu Übungszwecken - die HA wird wohl mutmasslich nicht mehr drankommen, oder? - versucht eine Lösungsskizze zu durchdenken.
Da komme ich zu folgenden grundlegenden Fragen/Ungereimtheiten:

1. Frage der HA "Hat J einen Herausgabeanspruch gem. § 985 BGB gegen W?"
Hier komme ich zum Ergebnis: Nein.

Jetzt wird es aber etwas haariger im Vorspann zur zweiten Frage, denn "Wütend beklagt sich W beim Verkäufer, dem Gartencenter C" und die

2. Frage der HA lautet: "Hat W einen Anspruch auf eine neue Montageanleitung?"
M.E. hat W gegenüber C keinen Anspruch (Relativität von Forderungen, Drittwirkung von Schuldverhältnissen) aus dem ursprünglichen vorausgehenden Kaufvertrag (D und C) auf eine neue deutschsprachige Montaganleitung.
Fraglich ist aber bei einem Vermächtnis (= Fiktion schuldrechtliche Forderung), ob die Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Gartencenter C von D via J (Universalsukzession) auf W (Vermächtnis) mit übergegangen sind und diese dann dadurch dem W überhaupt unmittelbar gegenüber C zugestanden werden können. Anderseits bei einem rechtmässigen "Erben" wird ja die Rechtsnachfolge durch die Generalsukzession eindeutig geregelt.
Kann ein Gewährleistungsanspruch aus einem ursprünglich Kaufvertrag auf einen Folgekäufer mit übergehen oder gilt das ursprüngliche Schuldverhältnis nur zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien (D und C)? Und wie wäre es bei einem Vermächtnis?
Konkret: Könnte der W hier überhaupt ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Gartencenter C haben? Oder nur gegen J? Oder im Zweifel gar keinen?

Sollte es keinen Gewährleistungsanspruch des W gegenüber dem Gartencenter C geben können, dann ist m.E. auch die Abwandlung grösstenteils falsch resp. merkwürdig vom Aufgabensteller konstruiert.

Abwandlung: Gem. Sachverhalt hat nun W plötzlich von irgendwo her eine "verständliche Montageanleitung" bekommen. Der Sachverhalt lässt das aber offen von wem (J oder C?).
Ein Selbsteintritt ist im Kaufrecht nicht möglich, im Gegensatz zum Werkvertrag. W hätte auf Nacherfüllung und Fristsetzung drängen und setzen müssen; aber wem gegenüber (J oder C)? Somit hat W in jedem Fall keinen Anspruch (wegen der Selbstvornahme) gegen (J oder) C aufrechnen zu können.

Nun wird im Sachverhalt aber "unterstellt", gegen das Gartencenter C soll aufgerechnet werden, denn die

3 a) Frage lautet nun: "Kann W gegen die Zahlungsforderung des C aufrechnen?"
W könnte doch aber nur aufrechnen, wenn W einen Anspruch auf Gewährleistung aus Kaufvertrag zwischen D und C und/oder aus dem Vermächtnis hätte, oder? Also kann er m.E. hier im Zweifel nicht aufrechnen.

Und dann folgend erschliesst sich mir die letzte Frage 3 b) erst recht nicht: "Muss sich der C die ersparten Gewährleistungsaufwendungen (600 € Sägekosten) auf seine Forderung (3 x 300 € Raten) anrechnen lassen?"
Wird diese Frage nicht durch 3 a) schon eindeutig geklärt, nämlich die Geschichte mit der "fehlenden Nacherfüllung/Fristsetzung und dem Selbsteintritt" sowie mit den Voraussetzungen der Aufrechnung?

Kann mir hier jemand helfen? Wo mache ich den grossen Fehler?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hausarbeit Versehentlich eingestellte HA SS 2015: Antworten 0 Aufrufe 74

... hat denn niemand der 75 Aufrufer eine Meinung dazu? Auch nicht die Experten und Fortgeschrittenen?
Oder ist der Text zu lang gewesen?

Dann versuche ich es nochmals auf den Punkt zu bringen: Ist W (auch neben J) Erbe oder hat W (nur) ein Vermächtnis von D erhalten?
Aufgrund dieser ersten Weichenstellung würde die HA m.E. entweder (Erben) völlig unkompliziert durchlaufen oder anderenfalls (Vermächtnis) etwas sehr "merkwürdige" Ergebnisse produzieren.
 
Hast du mal daran gedacht, dass die HA nur wenige Stunden online war und sie bestimmt nicht jede(r) runtergeladen hat?
 
Ich bezweifle, daß die meisten der 26 Aufrufer, die jene 75 Aufrufe produziert haben, überhaupt die Aufgabenstellung kennen, ich kenne sie zum Beispiel nicht.

Und wie wenigsten, die sie kennen, dürften sie bearbeitet haben ...
 
... wenn man auf Moodle die Nachfragen zählen würde, die die HA auf ihre PN gesandt bekommen haben wollten und im Studenzentren rumhört, dann hat so jeder diese HA, der diese schreiben will; zumindest von einem Bekannten bekommen. Selbst einige Mentoren sind im Besitz der HA.
Gab es nicht auch hier Personen, die sich hier mit der HA zu Übungszwecken beschäftigen wollten resp. haben? Hatte Belgarath nicht dazu eingeladen resp. dieses Ansinnen anderer koordinieren zu wollen? Ich dachte, es irgendwo einmal gelesen zu haben.
Einstellen darf man die HA hier nicht, oder?
 
Hausarbeit Versehentlich eingestellte HA SS 2015: Antworten 0 Aufrufe 74

... hat denn niemand der 75 Aufrufer eine Meinung dazu? Auch nicht die Experten und Fortgeschrittenen?
Oder ist der Text zu lang gewesen?

Dann versuche ich es nochmals auf den Punkt zu bringen: Ist W (auch neben J) Erbe oder hat W (nur) ein Vermächtnis von D erhalten?
Aufgrund dieser ersten Weichenstellung würde die HA m.E. entweder (Erben) völlig unkompliziert durchlaufen oder anderenfalls (Vermächtnis) etwas sehr "merkwürdige" Ergebnisse produzieren.
Ich gehöre zu den 75 Aufrufern, auch ich habe weder den HA Sachverhalt vorliegen noch jetzt in der eigenen Klausurvorbereitungsphase Zeit mir intensiver Gedanken darüber zu machen, sorry. Ich zumindest kann Deine Fragen, selbst wenn ich den Sachverhalt hätte, nicht mit kurzem Überfliegen beantworten obwohl ich das Modul schon erfolgreich abgeschlossen habe.

Bedenke bitte auch, dass sehr viele hier nur alle paar Tage reinschauen, nicht täglich, und dass viele hier berufstätig sind und viele vorwiegend am Wochenende was für die Fernuni tun.
 
Ich verstehe es nicht so richtig, warum sich hier nur die Tutoren so aufgeregt engagieren und angesprochen fühlen und letztlich die Geschichte so kleinmachen wollen.
Das ist sicherlich nicht meine Absicht; ich dachte eher an die demnächst damit befassten HA-Schreibenden, denn auszuschliessen ist an dieser Uni nichts, insbesondere dass dieselbe HA doch nochmals "serviert" wird, aber eher unwahrscheinlich, oder?
Aber es ist sicher auch sehr naiv zu glauben, dass niemand der demnächst Schreibenden der HA hier nicht vorbeigeschaut hätten, wie ähnlich rege im Moodle. Letztlich liest man doch nur sich selbst betreffende neue Nachrichten, oder?

Wer möchte, dem kann ich die Aufgabe so zur Verfügung stellen, wie sie im Moodle kursierte. Eine kurze PN reicht. Würde mich dann aber über eine Beantwortung/Hilfestellung meiner Frage als Gegenleistung freuen.
 
Ich bezweifle, daß die meisten der 26 Aufrufer, die jene 75 Aufrufe produziert haben

Woher willst Du wissen, dass es nur 26 Aufrufer waren? Damit müsste jeder im Durchschnitt die Nachricht dreimal aufgerufen haben. Im Zweifel scheint dann die Nachricht für die hier Angesprochenen wohl derart wichtig und von Interesse gewesen sein, dass sie es also so häufig wiederholten, wie Du spekulierst, Belgarath.
Also doch von Interesse, oder?
 
Manchmal wissen Admins vielleicht auch ganz einfach mehr als User?

Mittlerweile haben übrigens 32 Nutzer die Seite aufgerufen, das kann ich dir ohne jede Spekulation sagen!
 
Moin,

das Foren-Personal antwortet Dir, weil es sich dazu verpflichtet fühlt, eine Erklärung zu finden.

Ich selbst habe derzeit genug andere Baustellen, habe aber den SV. Was mir auf Anhieb auffällt ist, dass er das Testament nur mit seinem Spitznamen unterschrieben hat. Das ist nmM nicht ausreichend.

Die Abwandlung erinnert mich etwas an die Klausur von vor zwei Semester. Schau mal, ob die Online ist.
 
Im Übrigen ist es für mich nicht verwunderlich, warum so manche User mehrfach vorbei schauen.

Das erste Mal um überhaupt erst einmal zu lesen, worum es eigentlich geht, ein zweites Mal, um zu gucken, ob es noch den Sachverhalt gibt, und dann immer mal wieder zwischendurch in der Hoffnung, mal eben die Lösung abgreifen zu können.

So können pro User locker mal fünf bis sechs Klicks zusammenkommen!
 
... danke Dir A. für den Tipp. Mache ich.
Übrigens man kann auch mit dem Spitznamen unterschreiben, wenn dieser im Umfeld des Erblassers bekannt ist und das Testament dahingehend ausgelegt werden kann, dass es sich eindeutig um den Erblasser handelt. Zum anderen ist das "nur" eine Sollvorschrift.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Übrigen ist es für mich nicht verwunderlich, warum so manche User mehrfach vorbei schauen.
Selbst wenn es so wäre, zeigt es doch, dass hier einige sehr interessiert an der HA und deren Beiträge sind.

Vielleicht solltet man sich damit beschäftigen oder schon mal die Hausarbeitsgruppe eröffnen, die zur Übung für die HA den Fall schon einmal lösen könnte. Dann wird man abschätzen können wie hoch der wohl unterschätze Bedarf an 55103 ist.
 
Manchmal wissen Admins vielleicht auch ganz einfach mehr als User?

Mittlerweile haben übrigens 32 Nutzer die Seite aufgerufen, das kann ich dir ohne jede Spekulation sagen!

Zur Sache: Vielleicht vergisst Du noch de unzähligen User der E-Mail-Benachrichtigung durch Fernunihilfe, die das Thema von zu Hause aus verfolgen, hinzuzuzählen. Das werden wohl hier einige sein; zumindest die, die eine HA schreiben oder sich schlau machen wollen.
In Moodle sind ca. 2'600 Teilnehmer für BGB II/1 im SS 2015 gemeldet. Ich weiss nicht, wie viel davon die HA schreiben wollen und/oder bei Fernunihilfe sind sowie nur einmal so bei Fernunihilfe reinschauen.- Aber mehr als die aktuellen 32 Nutzer (1,2 %) nach Deinen Informationen werden es wohl auf jeden Fall sein.- Wetten?
 
Es ist doch wohl sch****egal, wie oft dein Thema aufgerufen worden ist oder nicht!

Das ist fast so wichtig, wie der berühmte Sack Reis in China.
 
Es ist doch wohl sch****egal, wie oft dein Thema aufgerufen worden ist oder nicht!

Dir wohl schon!
Aber ist es nicht merkwürdig, dass sich zur Sache nur A. geäussert hat? Die HA soll doch nächste Woche beginnen, oder? Gibt es hier denn keine Zweit- und Drittsemestler mehr? Ähnlich fachlich "tote Hose" wie beim Studienservice in in Rechtswissenschaften?
Gibt Dir das als User nicht auch zu denken?
 
Moin,

die Arbeiten an denen ich mich hier beteiligt habe, sind für mich eine Bereicherung gewesen. Es ist eben so, dass mal mehr und mal weniger los ist. Zudem, gerade in den Anfangssemestern hat noch nicht jeder das Forum hier entdeckt. Bei mir hats auch zwei Semester gedauert und den Umweg über den Studienservice.

Wie sagte man früher über unsere ex-Hauptstadt Bonn so schön: halb so groß wie der Zentralfriedhof von Chicago, aber doppelt so tot. Das trifft auf das von den Leerstühlen nicht betreute Moodle zu. Da ist hier die einzig brauchbare Alternative.
 
Hallo zusammen,

Ich selber wusste bis vor ein paar Stündchen zum Beispiel gar nicht, dass eine HA versehentlich schon mal veröffentlicht wurde und habe daher leider keine Ahnung von dem Sachverhalt bisher.
Ich möchte allerdings mal tomcats Post (der14.) aufgreifen und anmerken, wenn es dieses Semester wieder eine Gruppe bzgl der HA BGB II/1 gibt, würde ich sehr gerne dort mitmachen. :-)

Viele Grüße
 
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