Sonstiges Verständnisproblem Sicherungsübereignung

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe eine Verständnisproblem und hoffe, Jemand hat eine Lösung.

Nehmen wir mal an A verkauft an B unter Eigentumsvorbehalt eine Sache und B übereignet diese Sache an die C-Bank zur Sicherung einer Darlehensforderung.

Mein Problem ist jetzt folgendes:
Muss ich vor dem Punkt, in dem ich prüfen muss, ob ein Eigentumsverlust des A wegen der Übereignung von B an C aus Sicherungsübereignung erfolgt ist, zunächst prüfen, welche Rechte B an der Sache überhaupt an die C-Bank übertragen kann, da B ja gar kein Eigentümer ist. Muss ich an dieser Stelle prüfen, ob B ein Anwartschaftsrecht an der Sache erworben hat und dieses AWR dann an die C-Bank übertragen hat?

Oder ist diese Prüfung des Erwerbs eines AWR nur erforderlich, sofern aus der Aufgabenstellung nicht klar hervorgeht, was sicherungsübereignet werden soll? Denn in manchen Aufgabenstellungen steht: "B übereignet Sache an Bank" und in anderen wiederum steht: "B übereignet Rechte an Sache an Bank". Bin nun etwas verwirrt.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Danke schon im Voraus!

Liebe Grüße
Sandy
 
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