Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe eine Verständnisproblem und hoffe, Jemand hat eine Lösung.
Nehmen wir mal an A verkauft an B unter Eigentumsvorbehalt eine Sache und B übereignet diese Sache an die C-Bank zur Sicherung einer Darlehensforderung.
Mein Problem ist jetzt folgendes:
Muss ich vor dem Punkt, in dem ich prüfen muss, ob ein Eigentumsverlust des A wegen der Übereignung von B an C aus Sicherungsübereignung erfolgt ist, zunächst prüfen, welche Rechte B an der Sache überhaupt an die C-Bank übertragen kann, da B ja gar kein Eigentümer ist. Muss ich an dieser Stelle prüfen, ob B ein Anwartschaftsrecht an der Sache erworben hat und dieses AWR dann an die C-Bank übertragen hat?
Oder ist diese Prüfung des Erwerbs eines AWR nur erforderlich, sofern aus der Aufgabenstellung nicht klar hervorgeht, was sicherungsübereignet werden soll? Denn in manchen Aufgabenstellungen steht: "B übereignet Sache an Bank" und in anderen wiederum steht: "B übereignet Rechte an Sache an Bank". Bin nun etwas verwirrt.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Danke schon im Voraus!
Liebe Grüße
Sandy
ich habe eine Verständnisproblem und hoffe, Jemand hat eine Lösung.
Nehmen wir mal an A verkauft an B unter Eigentumsvorbehalt eine Sache und B übereignet diese Sache an die C-Bank zur Sicherung einer Darlehensforderung.
Mein Problem ist jetzt folgendes:
Muss ich vor dem Punkt, in dem ich prüfen muss, ob ein Eigentumsverlust des A wegen der Übereignung von B an C aus Sicherungsübereignung erfolgt ist, zunächst prüfen, welche Rechte B an der Sache überhaupt an die C-Bank übertragen kann, da B ja gar kein Eigentümer ist. Muss ich an dieser Stelle prüfen, ob B ein Anwartschaftsrecht an der Sache erworben hat und dieses AWR dann an die C-Bank übertragen hat?
Oder ist diese Prüfung des Erwerbs eines AWR nur erforderlich, sofern aus der Aufgabenstellung nicht klar hervorgeht, was sicherungsübereignet werden soll? Denn in manchen Aufgabenstellungen steht: "B übereignet Sache an Bank" und in anderen wiederum steht: "B übereignet Rechte an Sache an Bank". Bin nun etwas verwirrt.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Danke schon im Voraus!
Liebe Grüße
Sandy