Da es oft um die Zuständigkeit geht, welche in nationalen Recht in BGB 4 behandelt wird, ist es wohl sehr empfehlenswert BGB 4 fertig zu haben. Ich denke aber, dass es auch ohne das möglich ist zu bestehen.
Die Klausuren sind teilweise sehr anspruchsvoll, ich persönlich würde Dir aber empfehlen alles andere (nationale) vorher fertig zu machen, sodass Du im materiellen Teil (und auch bei der Zulässigkeit) auf sicherem Boden stehst und Dich dann wirklich um die internationalen Bezüge kümmern kannst. Kommt aber immer stark auf die Klausur an. Grundsätzlich steht ja die Prüfung der internationalen Zuständigkeit "vor" der normalen Zulässigkeit. Teilweise ist dann aber deutsches Recht (oder sehr "ähnliches") europäisches/internationales Recht anzuwenden. Hier sollte man dann nicht mehr allzuviel Zeit mit Überlagen/Nachschlagen verbringen, da es zwar wichtige Punkte bringt, aber i.d.R. eben nicht der Kern der Klausur ist. - Soweit man mein Eindruck... (Hoffe mal, dass es verständlich ist, was ich meine).
P.S.: Wenn Du suchst, was du relativ unabhängig machen kannst, dann bieten sich Rhetorik, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht und insbesondere die Wahlfächer i.d.R. sehr gut an (z.B. aus den Wirtschaftswissenschaften oder auch aus den ReWi, wenn es nicht gerade ein Schwerpunkt-/Vertiefungsfach ist).