Klausurbesprechung Vorbereitung & Nachbesprechung Klausur 31061 Mrz 2018 (WS 2017/18)

Antonio

Fernuni-Hilfe
Ort
München
Hochschulabschluss
Bachelor of Science
Hier könnt Ihr über die kommende Klausur sprechen und Euch danach über die Ergebnisse und Noten unterhalten.
 
hat jmd erfahrung damit, inwieweit die klausur und die einsendearbeiten vom schwierigkeitsgrad differieren? oder ist man mit dem lernen der alten einsendearbeiten gut genug vorbereitet?
 
so, also da die klausur gestern für mich wohl ein ziemliches überraschungsei wird, was die benotung angeht, muss ich nochmal kurz fragen: es reicht doch in den pflichtmodulen, wenn man bei zwei klausuren nur 25% erreicht und die anderen 8 stück mit besser als 4,0 oder 50% abgeschlossen hat?
 
Das reicht, wenn du im Schnitt der Pflichtmodule noch auf je 50% kommst.
 
Bis wann kann man denn hier mit Ergenissen rechnen? Mein Stip hätte die Leistungsnachweise meines vierten Semester eigentlich gerne schon am 01.04. gehabt - aber das ist ja bei der FUH unmöglich, weil die Klausuren ja erst zum Semesterende geschrieben werden. Jetzt hab ich noch bis Ende April Zeit, den Notenbescheid nachzureichen...
 
Verstehe ich das Richtig: wenn ich eine Klausur unter 50 % schreiben würde, reicht die Note trotzdem noch, wenn ich am Ende von allen Pflichtmodulen auf mind. 50 % komme?
Die Frage von Verena1988 würde mich auch interessieren.
 
Verstehe ich das Richtig: wenn ich eine Klausur unter 50 % schreiben würde, reicht die Note trotzdem noch, wenn ich am Ende von allen Pflichtmodulen auf mind. 50 % komme?
Die Frage von Verena1988 würde mich auch interessieren.
Die Ergebnisse zur Grundlagen-Klausur März 2018 sind laut der Klausurstatistikseite http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/statistik.shtml schon veröffentlicht. Wann genau sie gekommen sind weiß ich nicht, da das niemand hier im Modulforum gepostet hat. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass eine Klausurkorrektur bis zu 10 Wochen dauert. Wenn ein Stip so enge Fristen setzt wie bei Verena ist das an der Fernuni bei vielen Modulen nicht möglich die Nachweise rechtzeitig abzugeben.

Zu deiner 50 %Frage: Du darfst in keiner Klausur unter 25 Punkten haben und in maximal zwei der Pflichtmodulklausuren unter 50 Punkten liegen. Zu den restlichen Voraussetzumgen siehe § 19 Prüfungsordnung http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/ordnungen/ba_wiwi_po.pdf
 
In zwei Tagen müssen die EA´s Recht der Kreditsicherung und Handelsrecht abgegeben werden.
Da noch kein Einziger bis jetzt was besprochen hat, mach ich mal den Anfang:

EA Recht der Kreditsicherung (40562) SS 2018:
Meine Lösungsvorschläge ohne Garantie der Richtigkeit. Gerne Verbesserungsvorschläge.

Aufgabe 1: trifft zu bei:
B Die M-AG kann auch ohne Beachtung der Schriftform bürgen.
D Die Liquidität der G-GmbH erhöht sich.

Aufgabe 2: trifft zu bei:
A D ist Eigentümer des Fahrrads geworden.
C K wird Eigentümer, wenn er an D den Kaufpreis bezahlt.
D K wird Eigentümer, wenn er an V den Kaufpreis bezahlt.

Aufgabe 3: Kreuzchen bei:
A Ja, wenn der Verfügende ...
C Liegt der Mangel in der Forderung, ...
E Fehlt die Berechtigung bzgl. der Hypothek....

Aufgabe 4: Richtig:
A Der eines Rechts ergibt sich ...
D Der Eigentümer kann sich bei Belastung ...
E In der Praxis entscheidet ...

Aufgabe 5: zutreffend:
A Die Hypothek ist vom Bestand der Forderung abhängig.
B Die Forderung ist im Bestand ...
C Nicht alle Personalsicherheiten sind akzessorisch.
D Wird der Gläubiger der Forderung ...

Aufgabe 6: zutreffend:
B D kann von G die ...

Aufgabe 7: zutreffend:
C Die Grundschuld erlischt ... (bin unsicher)

Aufgabe 8: sinnvolle Möglichkeiten:
B A bürgt für die Darlehensrückzahlung.
C B lässt sich den ...

Aufgabe 9: Gegenstand:
A
B
C

Aufgabe 10: gehört dazu:
A
B
E
 
Der Termin für die Einsendearbeiten am 05.07.18 ist nun vorbei.

Da ich nun die Korrektur erhalten habe, kann ich sagen, dass die Aufgabe 7 zum Thema Kreditsicherung, so ich wie ich es vorstehend angegeben habe komplett falsch war/ist. :speechless:

Richtige Antworte wäre für Aufgabe 7 gewesen: A, D und E
A) Eine Grundschuld wird zur Eigentümergrundschuld, ...
D) Durch Befriedigung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung ...
E) Die Grundschuld wird wie eine Hypothek gewertet.

Aber der Rest ist Richtig :allsmiles:

Aber ich merke es heißt noch viel, viiieeel, viiiiiiieeeeel lernen. :reader:
 
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