Sonstige Aufgaben Vorgehen bei der Erstellung der Strukturbilanz

Hallo alle zusammen.

Ich habe ein Verständnisproblem mit der Abbildung 16 auf Seite 89 im Skript "Bilanzpolitik und Bilanzanalyse" (Kurseinheit 1).

Es soll das selbst erstellte immaterielle Vermögen mit dem EK (konkret mit den Gewinnrücklagen) verrechnet werden.
Dabei soll man auf die passiven latenten Steuern, die Aufwendungen im Jahr der Aktivierung und die Abschreibungen in den Folgejahren achten (siehe S.88 im oben genannten Skript).

Frage A:
In der Strukturbilanz soll man gewisse bilanziellen Vorgänge "rückgängig machen". Was heißt das genau? Sollen gedanklich Bilanzposten umgegliedert/ aufgedeckt, verrechnet und umbewertet werden oder erfolgt das ganze tatsächlich mit Buchungssätzen?

Frage B:
Erste Frage vorweg: Im Skript heißt es sinngemäß, es soll der Betrag der passiven latenten Steuern mit dem EK verrechnet werden. Aus dem ersten Impuls heraus dachte ich die passiven latenten Steuern sollen vom EK abgezogen werden, aber das macht wenig Sinn, daher wird es wohl bedeuten, dass man diese mit dem EK addieren soll, damit anschließend von dieser Summe der Wert des korrespondierenden selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstandes abgezogen wird. Richtig?

Frage C:
Wieso wird der Wert des immateriellen VG mit dem Jahresüberschuss und nicht mit einer Gewinnrücklage in Periode 1 verrechnet?

Frage D:
In Periode 1 werden die Erträge aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" rückgängig gemacht, sowie der latente Steueraufwand. Die Erfolgswirkung hieraus ergibt sich in einer Reduzierung des Jahresüberschusses um 70.000€, da ja die Erträge (abzgl. des latenten Steueraufwands) aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" nun wegfallen.
Soweit ich es richtig verstanden habe, bucht man im Normalfall (also jetzt weg von der Strukturbilanz) die "anderen aktivierten Eigenleistungen" folgendermaßen:
Immaterialler VG an andere aktivierte Eigenleistungen 100.000
Dieser Buchungssatz soll die Aufwendungen, die im Zuge der Herstellung des immateriellen VG entstanden sind, neutralisieren:
Aufwendungen an Kasse 100.000
Wenn man also im Zuge des Vorgehens bei der Erstellung der Strukturbilanz die Erträge aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" rückgängig macht, was passiert mit dem Aufwand, der für die Herstellung des immateriellen VG angefallen ist?

http://www.welt-der-bwl.de/Aktivierte-Eigenleistung

Frage E!!!
Wie kommen sie bei der Korrektur der Bilanzpositionen in Periode 2 auf -70T€ in der Spalte Eigenkapital (GR).
Ist es eine Residualgröße oder was?


Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich knabber an dieser Sache schon ein weilchen und bin langsam echt verwirrt.


Beste Grüße
Gragaryn
 
Nun gut. Ich versuche meine eigenen Fragen so weit ich kann zu beantworten.

Zu Frage B, C und E:
Bei der Korrektur sollte man mit der GuV anfangen.
Dort werden in Periode 2 die Abschreibung rückgängig gemacht sowie der latente Steuerertrag. Hier erfolgt eine Erfolgswirkung von +14T€, die quasi aus der Gewinnrücklage genommen werden müssen, damit der JÜ ausgewiesen wird: Wir merken uns schon mal vor das die Gewinnrücklage um 14T€ reduziert werden muss und darüber hinaus um 80T€, da ja die Verrechnung des Aktivposten "selbsterstellte immaterielle VG" mit dem Passivposten "Gewinnrücklage" erfolgen muss. Aus der Gewinnrücklage werden also insgesamt 94T€ entnommen bisher. Da ja passive latente Steuern quasi auf Kosten des Eigenkapitals gebildet werden, müssen diese aufgelöst und zum Eigenkapital (konkret den Gewinnrücklagen) addiert werden. Diesen Vorgang nennt Brösel allgemein "Verrechnung".

Eine Antwort zu Frage A und D wäre echt super. Ich hoffe es findet sich noch jemand, der dazu was schreiben möchte.

Beste Grüße
Gragaryn
 
Ich schau mir das mal an und falls sich kein anderer findet, werde ich mal versuchen dir deine Fragen zu beantworten :)
 
So, A kann ich dir beantworten, bei D versteh ich erst gar nicht was du meinst :)
zu A:
Der Hauptzweck einer Strukturbilanz ist doch, dass der Analyst die Bilanzen von Unternehmen vergleichbar machen will und in eine zusammengefasste Struktur bringen möchte um es besser analysieren zu können. Das hat also mit dem Rechnungswesen an sich gar nichts zu tun und dementsprechend hat es auch nichts mit Buchungsvorgängen zu tun.

zu D:
Hier versteh ich gar nicht, warum du dir überhaupt Gedanken über den Aufwand machst. Wenn du so denkst, dann müsste man das ja bei jeder Position berücksichtigen und wie gesagt, die Strukturbilanz ist einfach nur eine Zusammenfassung der Bilanz.
 
Ich weiß nicht so genau, ob man eine Strukturbilanz als eine Zusammenfassung der Bilanz ansehen kann. Vielmehr würde ich die Strukturbilanz als eine Bilanz verstehen, die unter Beachtung des Grundsatzes der betriebswirtschaftlichen Orientierung erstellt wird. Man versucht die Mängel eines Rechnungslegungssystems sowie die damit einhergehenden bilanzpolitischen Maßnahmen zu korrigieren und wie du sagtest die darin enthaltenen Informationen vergleichbar zu machen.

zu D:
Mit dem Aufwand passiert nichts. Der bleibt weiterhin in der GuV berücksichtigt, denn Unternehmen, die von einem Aktivierungswahlrecht nach §248 Abs. 2 HGB keinen Gebrauch machen, müssen trotzdem ja auch die Aufwendungen buchen.
Man hat sich also zwecks der Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen und unter betriebswirtschaftlichen Aspekten dafür entschieden, dass einheitlich die Aktivierung vom immateriellen AV (aus dem Gebrauch des Wahlrechts) rückgängig gemacht wird.
Die Korrektur dieses ausgeübten Wahlrechts, also das Rückgängigmachen ist meiner Meinung nach darin begründet, dass es nicht garantiert ist, dass das selbst erstellte immaterielle Anlagevermögen überhaupt einen echten Wert (auf dem Markt) hat, denn im Gegensatz zum immateriellen Umlaufvermögen ist das immaterielle Anlagevermögen meist speziell auf das Unternehmen zugeschnitten, das diese Vermögensposition erstellt hat.
 
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