Hallo alle zusammen.
Ich habe ein Verständnisproblem mit der Abbildung 16 auf Seite 89 im Skript "Bilanzpolitik und Bilanzanalyse" (Kurseinheit 1).
Es soll das selbst erstellte immaterielle Vermögen mit dem EK (konkret mit den Gewinnrücklagen) verrechnet werden.
Dabei soll man auf die passiven latenten Steuern, die Aufwendungen im Jahr der Aktivierung und die Abschreibungen in den Folgejahren achten (siehe S.88 im oben genannten Skript).
Frage A:
In der Strukturbilanz soll man gewisse bilanziellen Vorgänge "rückgängig machen". Was heißt das genau? Sollen gedanklich Bilanzposten umgegliedert/ aufgedeckt, verrechnet und umbewertet werden oder erfolgt das ganze tatsächlich mit Buchungssätzen?
Frage B:
Erste Frage vorweg: Im Skript heißt es sinngemäß, es soll der Betrag der passiven latenten Steuern mit dem EK verrechnet werden. Aus dem ersten Impuls heraus dachte ich die passiven latenten Steuern sollen vom EK abgezogen werden, aber das macht wenig Sinn, daher wird es wohl bedeuten, dass man diese mit dem EK addieren soll, damit anschließend von dieser Summe der Wert des korrespondierenden selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstandes abgezogen wird. Richtig?
Frage C:
Wieso wird der Wert des immateriellen VG mit dem Jahresüberschuss und nicht mit einer Gewinnrücklage in Periode 1 verrechnet?
Frage D:
In Periode 1 werden die Erträge aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" rückgängig gemacht, sowie der latente Steueraufwand. Die Erfolgswirkung hieraus ergibt sich in einer Reduzierung des Jahresüberschusses um 70.000€, da ja die Erträge (abzgl. des latenten Steueraufwands) aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" nun wegfallen.
Soweit ich es richtig verstanden habe, bucht man im Normalfall (also jetzt weg von der Strukturbilanz) die "anderen aktivierten Eigenleistungen" folgendermaßen:
Immaterialler VG an andere aktivierte Eigenleistungen 100.000
Dieser Buchungssatz soll die Aufwendungen, die im Zuge der Herstellung des immateriellen VG entstanden sind, neutralisieren:
Aufwendungen an Kasse 100.000
Wenn man also im Zuge des Vorgehens bei der Erstellung der Strukturbilanz die Erträge aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" rückgängig macht, was passiert mit dem Aufwand, der für die Herstellung des immateriellen VG angefallen ist?
http://www.welt-der-bwl.de/Aktivierte-Eigenleistung
Frage E!!!
Wie kommen sie bei der Korrektur der Bilanzpositionen in Periode 2 auf -70T€ in der Spalte Eigenkapital (GR).
Ist es eine Residualgröße oder was?
Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich knabber an dieser Sache schon ein weilchen und bin langsam echt verwirrt.
Beste Grüße
Gragaryn
Ich habe ein Verständnisproblem mit der Abbildung 16 auf Seite 89 im Skript "Bilanzpolitik und Bilanzanalyse" (Kurseinheit 1).
Es soll das selbst erstellte immaterielle Vermögen mit dem EK (konkret mit den Gewinnrücklagen) verrechnet werden.
Dabei soll man auf die passiven latenten Steuern, die Aufwendungen im Jahr der Aktivierung und die Abschreibungen in den Folgejahren achten (siehe S.88 im oben genannten Skript).
Frage A:
In der Strukturbilanz soll man gewisse bilanziellen Vorgänge "rückgängig machen". Was heißt das genau? Sollen gedanklich Bilanzposten umgegliedert/ aufgedeckt, verrechnet und umbewertet werden oder erfolgt das ganze tatsächlich mit Buchungssätzen?
Frage B:
Erste Frage vorweg: Im Skript heißt es sinngemäß, es soll der Betrag der passiven latenten Steuern mit dem EK verrechnet werden. Aus dem ersten Impuls heraus dachte ich die passiven latenten Steuern sollen vom EK abgezogen werden, aber das macht wenig Sinn, daher wird es wohl bedeuten, dass man diese mit dem EK addieren soll, damit anschließend von dieser Summe der Wert des korrespondierenden selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstandes abgezogen wird. Richtig?
Frage C:
Wieso wird der Wert des immateriellen VG mit dem Jahresüberschuss und nicht mit einer Gewinnrücklage in Periode 1 verrechnet?
Frage D:
In Periode 1 werden die Erträge aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" rückgängig gemacht, sowie der latente Steueraufwand. Die Erfolgswirkung hieraus ergibt sich in einer Reduzierung des Jahresüberschusses um 70.000€, da ja die Erträge (abzgl. des latenten Steueraufwands) aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" nun wegfallen.
Soweit ich es richtig verstanden habe, bucht man im Normalfall (also jetzt weg von der Strukturbilanz) die "anderen aktivierten Eigenleistungen" folgendermaßen:
Immaterialler VG an andere aktivierte Eigenleistungen 100.000
Dieser Buchungssatz soll die Aufwendungen, die im Zuge der Herstellung des immateriellen VG entstanden sind, neutralisieren:
Aufwendungen an Kasse 100.000
Wenn man also im Zuge des Vorgehens bei der Erstellung der Strukturbilanz die Erträge aus "anderen aktivierten Eigenleistungen" rückgängig macht, was passiert mit dem Aufwand, der für die Herstellung des immateriellen VG angefallen ist?
http://www.welt-der-bwl.de/Aktivierte-Eigenleistung
Frage E!!!
Wie kommen sie bei der Korrektur der Bilanzpositionen in Periode 2 auf -70T€ in der Spalte Eigenkapital (GR).
Ist es eine Residualgröße oder was?
Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich knabber an dieser Sache schon ein weilchen und bin langsam echt verwirrt.
Beste Grüße
Gragaryn