Mit der BAföG-Novelle letztes Jahr wurden diverse Regelungen die BAföG-Rückzahlung betreffend verändert. So gibt es künftig den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren unter bestimmten Bedingungen – „Altschuldner“ müssen ihn aber bis Ende Februar 2020 beantragen. Was wann in Kraft tritt, was wen betrifft und was man evt. tun muss – wir fassen die relevanten Fakten zusammen.
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