FAQ Was bedeutet "Wiederholer"?

Antonio

Fernuni-Hilfe
Ort
München
Hochschulabschluss
Bachelor of Science
Beim Status "Wiederholer" an der FernUni Hagen handelt es sich um die erneute Belegung eines Moduls (Kurse).

Belegt man ein Modul und besteht die dazugehörige Klausur nicht, so hat man die Möglichkeit das Modul im nächsten Semester als Wiederholer zu belegen. Hierbei fallen keine erneuten Studiengebühren an.

Um eine Klausur zu wiederholen ist es nicht notwendig das Modul im nächsten Semester als Wiederholer zu belegen. Die Klausur lässt sich auch ohne die Belegung des Moduls wiederholen. Allerdings erhält man durch die Belegung weiterhin Onlinezugriff auf das Modul und somit auch auf die neuen Einsendearbeiten.
 
Hallo an alle,

ich habe eine kleine Frage, und zwar wenn ich mich für das kommende Semester bei zwei Kursen als Wiederholer anmelde, bin ich dann für die jetzige Klausur gesperrt? ... Eigentlich sollte der Sinn dahinter stehen, wenn ich die Klausur nicht bestehe, das ich sie dann wiederhole ...
Oder kann man sie dann eh wiederholen wenn man sie nicht bestanden hat ? ...
Habe ich jetzt nachteile weil ich mich als WHK eingetragen habe?
 
Hallo an alle,

ich habe eine kleine Frage, und zwar wenn ich mich für das kommende Semester bei zwei Kursen als Wiederholer anmelde, bin ich dann für die jetzige Klausur gesperrt?
Das Wiederholerkennzeichen sperrt dich nicht für Klausuren im jetzigen Semester.

... Eigentlich sollte der Sinn dahinter stehen, wenn ich die Klausur nicht bestehe, das ich sie dann wiederhole ...
Das ist auch der Sinn hinter dem WHK. Genau deswegen setzt man es.

Oder kann man sie dann eh wiederholen wenn man sie nicht bestanden hat ? ...
WHK hin oder her...die Klausur kannst du dann wiederholen, wenn du dich erneut dafür angemeldet hast. Das geht mit und ohne WHK. Das WHK hat absolut nichts mit dem Schreiben der Klausur zu tun. Es sichert dir nur Zugang zu Moodle, den EAs und du bist in ggf. vorhandenen E-Mail-Verteilern drin.

Habe ich jetzt nachteile weil ich mich als WHK eingetragen habe?
Nein, absolut nicht. Außer du siehst es als Nachteil, dass du dadurch in einer Moodleumgebung steht, bei der man die Benachrichtigungsmails nicht abschalten kann. Oder es nervt dich, dass du ggf. Mails bekommst. die du nicht mehr brauchst.
Meiner Meinung nach werden diese "Nachteile" aber dadurch wieder gut gemacht, dass man im Fall der Fälle auf alles wichtige Zugriff hat. Daher meine Empfehlung: bei der Rückmeldung für das nächste Semester immer das WHK für die jetzigen Kurse setzen. Auch wenn man es vielleicht nie braucht. Sicher ist sicher.
 
Richtig, das kann man den Leuten nicht oft genug klarmachen:

Das Belegen - oder Wiederholungsbelegen - von Modulen und das Schreiben von Modulklausuren in den jeweiligen Modulen haben absolut nichts, nie und nimmer, miteinander zu tun, sondern erfolgen völlig unabhängig voneinander.

Weder verpflichtet man sich mit dem Belegen eines Modules dazu, darin zu irgend einem Zeitpunkt etwa eine Klausur zu schreiben, noch berechtigt einen eine Belegung alleine zur Teilnahme an einer Klausur, denn dazu ist immer eine Klausuranmeldung zwingend erforderlich.
 
Ich hoffe ich darf mich mit einer Frage gleich anhängen: Anscheinend sind nicht alle Fächer als Wiederholer belegbar - ich konnte 32781 Rechnungslegung nicht als Wiederholer belegen (Vermutung: Weil Pflichfächer nicht als Wiederholer belegt werden können?). Wie sieht es mit der Wiederholung der Klausur aus, im nächsten Semester (Vorausgesetzt natürl. die EA wurde bestanden), ist dies für alle Fächer möglich, oder gibt es da ebenfalls Ausnahmen und man muss sich neu anmelden oder ähnliches?
 
Jeder Kurs kann als Wiederholerkurs belegt werden und bei den Klausuren gibt es auch keine Ausnahmen.
Hast du das Modul eingegeben bei der Belegung (weil du oben die Modulnummer angegeben hast)? Dann liegt der Fehler darin. Belegt werden nämlich die zum Modul gehörenden Kurse.
 
Ich hoffe ich darf mich mit einer Frage gleich anhängen: Anscheinend sind nicht alle Fächer als Wiederholer belegbar - ich konnte 32781 Rechnungslegung nicht als Wiederholer belegen (Vermutung: Weil Pflichfächer nicht als Wiederholer belegt werden können?). Wie sieht es mit der Wiederholung der Klausur aus, im nächsten Semester (Vorausgesetzt natürl. die EA wurde bestanden), ist dies für alle Fächer möglich, oder gibt es da ebenfalls Ausnahmen und man muss sich neu anmelden oder ähnliches?
Genau so wie es Flubber sagt oder es waren vielleicht die Kurse aus dem abgelaufenen Modul 32761 Rechnungslegung?
 
...Daher meine Empfehlung: bei der Rückmeldung für das nächste Semester immer das WHK für die jetzigen Kurse setzen. Auch wenn man es vielleicht nie braucht. Sicher ist sicher.
Ich gehe davon aus, dass man sich jetzt nicht mehr als Wiederholer eintragen kann, da die Rückmeldefrist schon vorbei ist? Wenn dem so wäre, finde ich das ein wenig unglücklich gemacht, da bei der Rückmeldung idR ja noch nicht bekannt ist, ob man die Klausur wiederholen muss oder nicht. Da auch keine Materialien versandt werden, sondern es sich scheinbar lediglich um den Online Zugriff handelt, verstehe ich nicht ganz, warum sie diese Frist nicht ein wenig verlängert haben. Steckt da echt so viel administrativer Aufwand dahinter, wenn man ein Modul als Wiederholer belegt?
 
Ich gehe davon aus, dass man sich jetzt nicht mehr als Wiederholer eintragen kann, da die Rückmeldefrist schon vorbei ist? Wenn dem so wäre, finde ich das ein wenig unglücklich gemacht, da bei der Rückmeldung idR ja noch nicht bekannt ist, ob man die Klausur wiederholen muss oder nicht. Da auch keine Materialien versandt werden, sondern es sich scheinbar lediglich um den Online Zugriff handelt, verstehe ich nicht ganz, warum sie diese Frist nicht ein wenig verlängert haben. Steckt da echt so viel administrativer Aufwand dahinter, wenn man ein Modul als Wiederholer belegt?
Die Kursnachbelegung fürs Sommersemester 2015 ist im Moment noch möglich und zwar noch bis 15.5., das kostet 5 Euro Verwaltungsgebühr. Siehe hier http://www.fernuni-hagen.de/studium/einschreibung_rueckmeldung/kursbelegung/index.shtml
Belege einfach jetzt noch schnell die Module, in denen Du die Klausur geschrieben hast/diese Woche schreibst, als Wiederholer. Hast Du bestanden, waren die 5 Euro überflüssige Ausgabe. Fällst Du durch, was je nach Modul erst nach 4-12 Wochen klar ist und somit oft erst nach Ende der Nachbelegungsfrist feststeht, hast Du vorgesorgt. Und wenn Du dann die Kurse fürs Wintersemester 2015/2016 belegst, belegst Du am Besten gleich alle Module als Wiederholer, die Du schon belegt aber noch nicht mit Klausur fertig abgeschlossen hast.
 
Danke für die vielen Antworten. Werde das in dem Fall so machen, wie vorgeschlagen.

Und wenn Du dann die Kurse fürs Wintersemester 2015/2016 belegst, belegst Du am Besten gleich alle Module als Wiederholer, die Du schon belegt aber noch nicht mit Klausur fertig abgeschlossen hast.
Gute Idee, allerdings hoffe ich, im kommenden WS (bzw. diesen Sommer) fertig zu sein und keine Kurse mehr belegen zu müssen. Sollte ich mich irgendwann in ferner, ferner Zukunft doch noch für ein Masterstudium entscheiden, würde ich es dann so machen, wie von dir vorgeschlagen :-)
 
Wenn ich die Sache mit dem obligatorischen Nachbelegen-Sollen mal früher gewusst hätte...
Frage: Wenn ich das richtig sehe, setzt man die Wiederholungsbelegung in genau derselben Maske wie eine Nachbelegung. Es ist nun verdammt wichtig, dass die Uni (bzw. das System) auch wirklich kapiert, dass ich nicht etwa das Modulmaterial für 75,-€ haben will!:durcheinander

Also danke schon mal für den Hinweis, ob das so korrekt läuft, denn im Moment traue ich mir nicht ganz, da was zu machen...
 
Du kannst einen Kurs normal belegen oder als Wiederholer belegen. Das kannst Du beides in der Frist oder ausserhalb der Frist (das ist dann das "nachbelegen")
Daher gibts logischerweise nur eine Maske.
Musst nur drauf achten, dass Du auf jeden Fall den Haken bei Wiederholer setzt
 
Das ist übrigens völlig risikolos, denn in der Maske ist die Funktion "Belegung prüfen" integriert, und nach dem anklicken als Wiederholer zeigt die Prüfung an, ob dafür eine Gebühr fällig wird oder nicht. Erst nach dieser Prüfung entscheidet man sich für die verbindliche Belegung.

Man "kauft" also nicht die Katze im Sack ...
 
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich Finanzierung und Investition bestanden habe und möchte es nun als Wiederholer nochmal belegen. Aber die Frist ist natürlich schon abgelaufen. Muss ich als Wiederholer auch die 5 Euro Gebühren bezahlen? Es betrifft bei mir leider dieses Semester nicht nur ein Modul wo ich mir unsicher übers Bestehen bin... Entfällt für jeden einzelen Kurs oder fürs Modul insgesamt eine Gebühr von 5 Euro?
 
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