Sonstiges Was ist man von Beruf?

Die neuen Abschlüsse werfen Fragen hinsichtlich der Berufsbezeichnung auf - nämlich was hier richtig, möglich oder falsch ist.
Bsp. Wirtschaftswissenschaft: Auf die Frage, was man von Beruf ist, lässt sich die Antwort bei deutschsprachigen Abschlüssen immer mit "Ich bin" einleiten. Kann man nun sagen "Ich bin Wirtschaftswissenschaftler, B.Sc." oder "Ich bin Volkswirt, M.Sc." oder "Ich bin B.Sc. in Mathematik"? Oder muss man sagen "Ich habe einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaft, B.Sc." oder "Ich habe Wirtschaftswissenschaft, B.Sc. studiert"?
Zur schriftlichen Beantwortung der Frage nach dem Beruf: Trägt man immer den im Gegensatz zum Deutschen verliehenen unpersonellen Abschlussgrad wie "Mathematik, B.Sc." ein? Oder "B.Sc. in Mathematik"? Im Deutschen ist man ja Dipl.-Mathematiker, Dipl.-Vw., Dipl.-Politologe etc.
 
Form der Führung

Allgemein gilt, dass Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde oder die Prüfungsordnung festgelegt ist. Wurde der Diplomgrad einer Fachhochschule z. B. mit dem Zusatz (FH) verliehen, darf dieser Zusatz bei der Führung des Grades nicht weggelassen werden. Ob ein Grad als Namenszusatz vor oder hinter dem Namen geführt wird, ist im Gegensatz zu Österreich in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Allgemein üblich ist aber, dass Diplom- und Doktorgrade vor dem Namen, Magister- und Bachelor-/Master-/PhD-Grade hinter dem Namen geführt werden.

Für die Führung ausländischer Grade gelten besondere Regelungen, die den Hochschulgesetzen der Länder zu entnehmen sind. Ausländische Grade dürfen in der Regel nur mit Herkunftszusatz (die Bezeichnung der verleihenden Hochschule, Beispiel: Dr. med. (Univ. Isfahan)) geführt werden, Ausnahmen gibt es unter anderem für Hochschulgrade aus Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (zusätzlich Island, Norwegen, Liechtenstein) einschließlich des Vatikans.[13] Eine wörtliche Übersetzung des ausländischen Grades ins Deutsche kann in Klammern hinzugefügt werden.
 
Zur schriftlichen Beantwortung der Frage nach dem Beruf: Trägt man immer den im Gegensatz zum Deutschen verliehenen unpersonellen Abschlussgrad wie "Mathematik, B.Sc." ein? Oder "B.Sc. in Mathematik"? Im Deutschen ist man ja Dipl.-Mathematiker, Dipl.-Vw., Dipl.-Politologe etc.

Im Deutschen ist man nur Dipl.-Mathematiker, wenn man ein Diplom in Mathematik hat. Sonst ist man auch im Deutschen entsprechend Bachelor/Master...
Den Satz "Ich bin..." kannst du dann mit "Bachelor/Master of Science in Mathematik" beenden.
Das mag komisch klingen, liegt aber daran, dass es das noch nicht so lange hier gibt und daher ungewohnt ist.
Ansonsten ist das aber m. E. auch nicht die Berufsbezeichnung, sondern "nur" der Abschlussgrad.
Die Frage nach dem Beruf, würde man beantworten mit z. B. "Ich bin Controller", "ich bin Organisator", ...
 
Hm, nun werden "Beruf" und "Abschlussgrad" eigentlich synonym verwendet. Wenn ein Richter die Personalien des Angeklagten aufnimmt und diesen nach seinem Beruf fragt, will er seinen Abschlussgrad hören, z.B. Industriekaufmann, und nicht: "Ich bin arbeitslos." Controller und Organisator sind TÄTIGKEITEN, wobei in der Tat nicht nur "Beruf" und "Abschlussgrad", sondern auch "Beruf" und "Tätigkeit" synonym gebraucht werden.
Aber ist ja nichtsdestotrotz mal interessant zu wissen, dass man "Ich bin B.Sc. in ..." sagen kann.
 
Hm, nun werden "Beruf" und "Abschlussgrad" eigentlich synonym verwendet. Wenn ein Richter die Personalien des Angeklagten aufnimmt und diesen nach seinem Beruf fragt, will er seinen Abschlussgrad hören, z.B. Industriekaufmann, und nicht: "Ich bin arbeitslos." Controller und Organisator sind TÄTIGKEITEN, wobei in der Tat nicht nur "Beruf" und "Abschlussgrad", sondern auch "Beruf" und "Tätigkeit" synonym gebraucht werden.
Aber ist ja nichtsdestotrotz mal interessant zu wissen, dass man "Ich bin B.Sc. in ..." sagen kann.

Aber der Richter selber ist doch bestes Beispiel dafür, dass Abschlussgrad und Beruf unterschiedlich sind.
 
Ich denke, du irrst dich. Nach dem 2. StE ist man (Voll-)Jurist bzw. Rechtsassessor von Beruf. Und dieser befähigt zur Ausübung des Richteramtes. D.h. Richter ist ein Staatsamt, genauso wie übrigens auch der (verbeamtete) Professor. Also im Prinzip wieder ein Beispiel für den synonymen Gebrauch von formellem Beruf und Berufstätigkeit.
 
Ich denke, du irrst dich. Nach dem 2. StE ist man (Voll-)Jurist bzw. Rechtsassessor von Beruf. Und dieser befähigt zur Ausübung des Richteramtes. D.h. Richter ist ein Staatsamt, genauso wie übrigens auch der (verbeamtete) Professor. Also im Prinzip wieder ein Beispiel für den synonymen Gebrauch von formellem Beruf und Berufstätigkeit.

Wenn du einen Richter nach deinem Beruf fragst, wird er wohl mit "Richter" antworten und nicht mit "Volljurist" oder "Rechtsassessor"...
Daher sind Beruf und Hochschulabschluss schon getrennt.
 
Genau, Hartz4 ist ja auch kein Beruf und dennoch gehen viele Leute dieser Tätigkeit nach.
“Was machst du zur Zeit?”
“Ach, nichts Besonderes, nur Hartz4.”
Das muss man ja auch nicht lernen, das ergibt sich einfach durch die Lebensumstände.
 
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