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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
zur Vorbereitung auf die Modul-Abschlussklausur am 18.09.2012 geben wir folgenden Hinweis:
Prüfungsgegenstand ist der Allgemeine Teil des BGB. Wir empfehlen, bei der Vorbereitung besonderes Augenmerk auf das Zustandekommen von Verträgen, die Anfechtung sowie die Verjährung zu legen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann; weitere Themengebiete des AT können zumindest am Rande mitbehandelt werden.
Ein thematischer Hinweis dieser Art wird momentan versuchsweise gegeben.
Ob dies in zukünftigen Semestern ebenso gehandhabt wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Wir behalten uns also ausdrücklich vor, in Zukunft auch wieder Klausuren ohne einen vorherigen Hinweis auf Themenschwerpunkte zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Lehrstuhl Prof. Dr. Kubis
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
zur Vorbereitung auf die Modul-Abschlussklausur am 12.03.2013 geben wir folgenden Hinweis:
Prüfungsgegenstand ist der Allgemeine Teil des BGB. Wir empfehlen, bei der Vorbereitung besonderes Augenmerk auf die Stellvertretung, das Recht der Minderjährigen sowie die Anfechtung zu legen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann; weitere Themengebiete des AT können zumindest am Rande mitbehandelt werden.
Ein thematischer Hinweis dieser Art wird momentan versuchsweise gegeben. Ob dies in zukünftigen Semestern ebenso gehandhabt wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Wir behalten uns also ausdrücklich vor, in Zukunft auch wieder Klausuren ohne einen vorherigen Hinweis auf Themenschwerpunkte zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Lehrstuhl Prof. Dr. Kubis
weiß vllt. jemand ob Taschenrechner zugelassen sind?
Sicher ist sicher:)
naja, dass nur für den Fall, dass z.B. die Summe für beanspruchte Leistung falsch errechnet wurde... habe irgendwo in EA so was gesehen... :)
und, welche Note hast du damals gekriegt? :)
Da hätte mir auch kein Taschenrechner helfen können :)