Allgemeine Infos Was muss ich zur Klausur mitbringen?

Mitbringen musst Du sonst nichts.

Es empfiehlt sich allerdings Schreibzeug inkl. Ersatzkuli, idealerweise etwas zum Auftrennen der Klammern und späteren Wiederzusammentackern und eine Auswahl passender Gesetzbücher.

Ich nehme noch Blei- bzw. Buntstifte mit, um auch im Aufgabentext verschieden markieren zu können ...
 
Habt ihr auch schön den Hinweis auf Moodle bzgl. Stoffeingrenzung gelesen. Man soll ein besonderes Augenmerk auf Stellvertretung, Recht der Minderjährigen und Anfechtung legen. Sei wohl das erste Mal das es einen solchen Hinweis vor der Klausur gibt...
 
Nein, daß das erste Mal sei, steht nirgendwo.

Auch die Einschränkung sieht von Semester zu Semester recht ähnlich aus:

Sommersemester 2012:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
zur Vorbereitung auf die Modul-Abschlussklausur am 18.09.2012 geben wir folgenden Hinweis:
Prüfungsgegenstand ist der Allgemeine Teil des BGB. Wir empfehlen, bei der Vorbereitung besonderes Augenmerk auf das Zustandekommen von Verträgen, die Anfechtung sowie die Verjährung zu legen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann; weitere Themengebiete des AT können zumindest am Rande mitbehandelt werden.
Ein thematischer Hinweis dieser Art wird momentan versuchsweise gegeben.

Ob dies in zukünftigen Semestern ebenso gehandhabt wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Wir behalten uns also ausdrücklich vor, in Zukunft auch wieder Klausuren ohne einen vorherigen Hinweis auf Themenschwerpunkte zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen


Lehrstuhl Prof. Dr. Kubis

Jetzt im Wintersemester:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
zur Vorbereitung auf die Modul-Abschlussklausur am 12.03.2013 geben wir folgenden Hinweis:
Prüfungsgegenstand ist der Allgemeine Teil des BGB. Wir empfehlen, bei der Vorbereitung besonderes Augenmerk auf die Stellvertretung, das Recht der Minderjährigen sowie die Anfechtung zu legen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann; weitere Themengebiete des AT können zumindest am Rande mitbehandelt werden.

Ein thematischer Hinweis dieser Art wird momentan versuchsweise gegeben. Ob dies in zukünftigen Semestern ebenso gehandhabt wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Wir behalten uns also ausdrücklich vor, in Zukunft auch wieder Klausuren ohne einen vorherigen Hinweis auf Themenschwerpunkte zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Lehrstuhl Prof. Dr. Kubis
 
weiß vllt. jemand ob Taschenrechner zugelassen sind?
Sicher ist sicher:)

Da bei den zugelassenen Hilfsmitteln kein Taschenrechner angegeben ist, darfst Du in der Klausur keinen Taschenrechner verwenden. Aber ein ReWi-Lehrstuhl wird in einer Klausur mit Sicherheit keine Berechnungen verlangen, die einen Taschenrechner erfordern würden.

Spezifische Informationen zu den einzelnen Klausuren findest Du immer in der Studien- und Prüfungsinformation Nr. 2 jedes Semesters. Da steht bei jeder Klausur dabei welche Hilfsmittel (Gesetze etc.) Du in diese Klausur mitbringen darfst und was in den Gesetzestexten für Unterstreichungen etc. darin erlaubt sind. Normalerweise ist das jedes Semester identisch, aber nachschauen ob sich was geändert hat sollte man immer.

In Nr. 2 WS 2012/13 steht bei BGB I http://www.fernuni-hagen.de/imperia/...infoheft_2.pdf
"Zugelassene Hilfsmittel BGB I Klausur März 2013:
Gesetzestexte: BGB und Nebengesetze (z. B. dtv Band 5001; Schönfelder: Deutsche Gesetze; Nomos Gesetze Zivilrecht)

Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden."
 
naja, dass nur für den Fall, dass z.B. die Summe für beanspruchte Leistung falsch errechnet wurde... habe irgendwo in EA so was gesehen... :)
 
naja, dass nur für den Fall, dass z.B. die Summe für beanspruchte Leistung falsch errechnet wurde... habe irgendwo in EA so was gesehen... :)

Falls jemals so was in einer Klausur drankommen sollte oder auch andere Sachen zum Berechnen, dann werden es bei einer ReWi-Klausur immer Zahlen sein, die man völlig problemlos im Kopf berechnen kann.
 
Das erinnert mich an meine letzte Klausur in Makro. Hab mir mit Sicherheit fünf mal die Prüfungsinformationen durchgelesen, aber ich war es so gewöhnt in den WiWi Modulen (außer Mathe) mit dem Taschenrechner zu arbeiten, dass ich überhaupt nicht darauf geachtet habe.

Kurz vor Prüfungsbeginn sagt dann die Aufsicht, es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Auch keine Taschenrechner! Auf einmal hört man wie der halbe Hörsaal die Taschenrechner wegpackt :-D

Ich kurz in Schockstarre und in Millisekunden alle Klausuraufgaben revue passieren lassen. Dann ist Erleichterung eingetreten weil mir nicht eine Aufgabe eingefallen ist wo ich rechnen musste. Klausur aufgeschlagen und BIP Berechnung!!! :-D Musste ständig vor mich hin lachen wie mir so etwas passieren konnte...Ist zwar nichts wildes, aber das sind so unerwartete Dinge die man bei einer Klausur nicht braucht ;)
 
und, welche Note hast du damals gekriegt? :)

Das BIP konnte ich ohne Taschenrechner berechnen :)

Ich hatte bei den Multiplikatoren einen Blackout, eigentlich die Basis der gesamten Makroklausur.
Hatte nicht einen richtig und trotzdem gerade noch bestanden ;)
Da hätte mir aber auch kein Taschenrechner helfen können :)
 
Dienstag ist es soweit ...

Ich habe mich jetzt wirklich nur auf Anfechtung, Minderjährige und Stellvertretung konzentriert ( und Kaufvertrag natürlich). Aber wenn jetzt etwa anderes kommt, bin ich aufgeschmissen haha.

Eine Klausur alla Minderjährige Person kauft etwas für jemanden also als Stellvertreter und Eltern fechten an, wäre doch perfekt.
 
Hab eben gelesen, auf einer pdf Datei, dass man eine Online Vormerkung ausdrucken muss. Wenn ich mich online zur Klausur angemeldet habe, muss ich dann noch etwas ausdrucken?
 
Du musst keine Anmeldebestätigung zur Klausur mitnehmen, nur den Personalausweis musst Du dabei haben. Und den Studentenausweis falls Du Deine Matrikelnummer nicht auswendig weißt, die Matrikelnummer brauchst Du nämlich um Deinen Sitzplatz zu finden.
Der Ausdruck der Anmeldebestätigung kann aber für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass Du im Klausurraum auf den Plätzen keinen Zettel mit Deinem Namen und Matrikelnummer findest und nicht in der Liste stehst, hilfreich sein um der Aufsicht zu beweisen, dass Du Dich korrekt zur Klausur angemeldet hattest. Falls Du Dich für diesen sehr unwahrscheinlichen Fall absichern willst geh ins Prüfungsportal https://pos.fernuni-hagen.de/qisserver/rds?state=user&type=0, logge Dich ein, gehe in "Info über angemeldete und abgemeldete Prüfungen (Keine An- oder Abmeldung möglich)" und drucke die Seite aus. Dabeihaben musst Du diesen Nachweis aber nicht. Ich habe bei keiner einzigen meiner bisherigen 10 Klausuren den Nachweis benötigt.
 
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