Plauderecke Was wenn man zu den Prüfungen krank wird?

Hi,

ich habe ein Frage: ich liege flach, die Prüfungen sind Anfang nächster Woche, ich weiß dass ich nicht vor Ort sein kann und möchte niemanden anstecken. Ich weiß, dass ich das Formular ausfüllen muss, damit ich befreit werden, aber wie ist es mit einer Nachprüfung? Muss ich dann ein ganzes halbes Jahr warten oder gibt es eine andere Option? Kennt sich jemand damit aus?

Viele Grüße
 
Dein Arzt muß dir die Krankmeldung ausfüllen, nicht du selbst.

Nachprüfungen gibt es nicht, du kannst die Klausur dann im September schreiben.

Gute Besserung!
 
Hi,

ich habe ein Frage: ich liege flach, die Prüfungen sind Anfang nächster Woche, ich weiß dass ich nicht vor Ort sein kann und möchte niemanden anstecken. Ich weiß, dass ich das Formular ausfüllen muss, damit ich befreit werden, aber wie ist es mit einer Nachprüfung? Muss ich dann ein ganzes halbes Jahr warten oder gibt es eine andere Option? Kennt sich jemand damit aus?

Viele Grüße
Vorsicht vor den Gebühren!


Erhebung von Rücktrittsgebühren​


Bei den Prüfungen ergibt sich in zunehmendem Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Prüfungsanmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Rücktritte erfolgen so kurzfristig, dass wir organisatorisch nicht mehr darauf reagieren können. Dies verursacht für die FernUniversität erhebliche Kosten.

Gemäß der Gebührenordnung der FernUniversität wird bei einem unbegründeten Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage eine Gebühr von 25 Euro je abgemeldeter Prüfung erhoben. Diese Gebühr dient als Ausgleich für die bei uns eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Prüfungsdurchführung.

Über das pos Abmelden (dort wo auch die Anmeldungen sind zu den Prüfungen).
Und das hier lesen:

Hier ist die Bescheinigung (vom Arzt ausfüllen lassen, kopieren und das Original per Post an das Prüfungsamt):

Dazu die Einschränkung:

Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Facharzt
– unverzüglich ab Kenntnis von der Erkrankung im Original dem Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vorzulegen –
1. Von der Studentin/dem Studenten wirtschaftswissenschaftlicher Prüfungen auszufüllen:
Matrikelnummer
Vorname/Name:
Geburtsdatum: Geburtsort:
Prüfung(en) Prüfungstermin(e) bzw. Abgabetermin:
2. Erläuterungen für die Ärztin/den Arzt:
Aus gesundheitlichen Gründen prüfungsunfähig ist, wessen Leistungsfähigkeit durch erhebliche gesund-
heitliche Beschwerden physischer und psychischer Art so beeinträchtigt ist, dass sie/er in einer Hochschul-
prüfung ihre/seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht nachweisen kann. Dies ist typischerweise
durch eine akute, vorübergehende Beeinträchtigung des Gesundheitszustands der Fall.
Eine Prüfungsunfähigkeit im rechtlichen Sinne liegt zum Beispiel nicht vor bei
– Schwankungen in der Tagesform.
– leichten (nicht fiebrigen) Erkältungen.
– Prüfungsstress und Examensängsten. Die Fähigkeit, Examensangst zu beherrschen oder ausgleichen zu
können, wird in der Prüfung erwartet.
– dauerhafter Erkrankung (mit oder ohne schwankendem Krankheitsbild). Beispielsweise Depressionen,
ADHS, Stoffwechselerkrankungen, hoher oder niedriger Blutdruck, Behinderung.
 
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