Einsendeaufgaben Wie ist das mit den Terminen?

Hallo,

ich bin ganz frisch im Studiengang und bin erstmal total geplättet von dem vielen Material...
Und wie das so ist, läuft meine Planung schon mal nicht nach Plan :( :chewingnails:

Wie ist das mit diesen "Selbstkontrollarbeiten" in Externes Rechnungswesen? Ich war kürzlich ziemlich im Stress (auf der Arbeit) und habe nun festgestellt das die ersten Selbstkontrollarbeiten mit einem Kurzurlaub kollidieren (den ich aber schon plante, bevor ich mich eingeschrieben habe).....

Nun habe ich natürlich die totale Panik, dass ich nicht zur Abschlusskklausur zugelassen werde oder mir andere Konsequenzen drohen, wenn ich diese nicht (oder nicht pünktlich) einreichen kann.....:durcheinander

Kann mir jemand weiterhelfen? Kann man einen Aufschub bei den Terminen bekommen?:unsure:
Oder sind die Selbstkontrollaufgaben freiweillig und die Einsendeaufgaben Pflicht? Ich werde natürlich versuchen alles zu machen! Ich mache dieses Studium ja für mich... Die EA sollte ich zeitlich packen.... aber diese SA werden zeitlich extremst schwer zu schaffen für mich wie es aktuell aussieht..... :dejection:
 
Hey,
nur keine Panik, alles wird sich finden :-)
Selbstkontrollarbeiten sind - wieder Name schon sagt - zur Selbstkontrolle und haben keinerlei Auswirkungen auf die Klausurzulassung.
Lediglich die EA's sind Zulassungsrelevant. Bestanden hast du diese, wenn du mehr als 50 % der Punkte erzielst. I.d.R. reicht zur Klausurzulassung das bestehen der Hälfte der EA's.
Zu Übungszwecken würde ich dir aber schon empfehlen alle SA und EA zu machen
Viele Grüße
Kiwi
 
Danke für die erste Antwort!
Wie schon gesagt, ich habe ja vor auch diese SAs zu machen. Nur werde ich den bisher angesetzten Termin nicht halten können, da ich da erst zurück komme und auch noch nicht ganz im Plan bin, was das Durcharbeiten der Unterlagen angeht :-(
 
Die Selbstkontrollarbeiten spielen bei der Klausurzulassung keine Rolle, sie dienen nur zu Übungszwecken für Dich selbst und sind freiwillig. Ob Du sie machst, nicht machst oder zu welchem Zeitpunkt (vor oder nach dem Termin) ist für die Klausurzulassung egal.
 
Der Abgabetermin bedeutet ja auch nur, dass du sie bis dahin abgegeben haben musst, um sie von der Uni kontrolliert zu bekommen.

Egal ob du sie abgegeben hast oder nicht - es wird nach dem Abgabetermin eine Musterlösung zur Verfügung gestellt. Wenn du es also nicht schaffst bis zum Abgabetermin, die SA aber trotzdem zu Übungszwecken bearbeiten möchtest, dann lädst du dir einfach anschließend die Musterlösung runter und vergleichst deine Lösungen dann selbst damit.

So mache ich das z.B. auch immer mit EAs, die ich nicht mehr zwingend abgeben muss, weil ich die Klausurzulassung schon habe. Die hebe ich mir dann zur Klausurvorbereitung auf und kontrolliere sie anhand der Musterlösung. Aber das sollte man selbstverständlich wirklich nur dann machen, wenn man schon sicher weiß, dass man die Zulassung hat. Wenn noch Ergebnisse offen sind, ist davon abzuraten. Dann sollte man die EAs noch fristgerecht einreichen.
 
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