FAQ Wie kann ich Studienkosten im berufsbegleitendem Studium absetzen?

Melania

Fernuni-Hilfe
Ort
München
Hochschulabschluss
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Wer ein Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert (z.B. Berufsakademie, duale Studiengänge), darf die Kosten für das Studium voll als Werbungskosten ansetzen (Umkehrschluss aus § 12 Nr. 5 EStG). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber das berufsbegleitende Studium unterstützt und das Studium für die Ausübung des Berufs wichtig ist. Trifft dies zu, solltest Du dir vom Arbeitgeber darüber einen Nachweis erstellen lassen, damit du die Kosten als Werbungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen kannst.


Stand: Deutsches Recht, Juli 2012
 
Österreich:
Die Kosten für ein Universitätsstudium können seit dem Jahr 2003 von lohnsteuerpflichtigen berufstätigen Studierenden bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Absetzbarkeit im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Sie können als "Werbungskosten" in der Regel in jenem Jahr abgesetzt werden, in dem sie angefallen sind. Sämtliche Kosten sind durch entsprechende Nachweise (Rechnungen, Aufzeichnungen) zu belegen, welche 7 Jahre lang aufzubewahren sind. Die Arbeitnehmerveranlagung kann 5 Jahre rückwirkend beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt durchgeführt werden.
 
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