FAQ Wie kann ich Studienkosten im Erststudium absetzen?

Melania

Fernuni-Hilfe
Ort
München
Hochschulabschluss
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Bei einem Erststudium kannst Du deine Studiengebühren als Sonderausgaben geltend machen.[PRBREAK][/PRBREAK]
Seit Beginn des Jahres 2012 können die Kosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2011 waren es 4.000 Euro. Im letzten Jahr gab es ein Hin- und her in der Rechtssprechung:

Im Juli 2011 hatte der BFH entschieden, dass die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, und zwar rückwirkend bis ins Jahr 2007. Es hätten sich bei geringen oder fehlenden Einkommen damit auch Verluste generieren lassen können, die dann mit späteren Einkünften hätten verrechnet werden können.

Doch die Freude vieler Studenten währte nur kurz: schon im Oktober 2011 hat der Bundestag das Urteil vom BFH ausgehebelt und die alte Rechtsprechung wieder hergestellt, d.h. statt die Kosten für das Erststudium im Rahmen der Werbungskosten anzuerkennen, sind diese im Rahmen der Sonderausgaben geltend zu machen. Sonderausgaben sind nur in dem Jahr absetzbar in dem sie entstehen, d.h. ein Verlustvortrag ist hier nicht möglich.
Ein kleiner Trost bleibt: der Maximalbetrag wurde wie bereits beschrieben auf 6.000 Euro erhöht.


Stand: Deutsches Recht, Juli 2012
 
In Österreich wird vom Finanzamt nicht zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden. Es müssen lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Studiums vorliegen.
 
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