Hausarbeit Wiederverwenden eines Teils der HA

Ort
Großes Dorf
Studiengang
Bachelor of Laws
Hey Leute!
Kann man ein Teil (z.B. Zulässigkeit) aus eigener früheren HA (bei ähnlichem Inhalt) in neuer HA wiederverwenden (übernehmen)?
 
Warum nicht?
Es ist ja dein eigenes Gedankengut!
Vorsicht ist allerdings geboten bei den Fußnoten, die du damals evtl. gesetzt hast. Die könnten mittlerweile veraltet sein.
Die solltest du dir dann noch mal etwas genauer ansehen. Und das Literaturverzeichnis müsstest du dann auch noch mal aktualisieren.

Ansosnten würden mir keine Gründe einfallen, die dagegen sprechen.
 
Man könnte nur an ein Selbstplagiat denken, aber bei einer Hausarbeit wäre das wohl etwas übertrieben.
 
Warum nicht?
Es ist ja dein eigenes Gedankengut!
Vorsicht ist allerdings geboten bei den Fußnoten, die du damals evtl. gesetzt hast. Die könnten mittlerweile veraltet sein.
Die solltest du dir dann noch mal etwas genauer ansehen. Und das Literaturverzeichnis müsstest du dann auch noch mal aktualisieren.

Ansosnten würden mir keine Gründe einfallen, die dagegen sprechen.

Das freut mich:) was die Aktualisierung angeht, ist klar
 
Benji schrieb:
Man könnte nur an ein Selbstplagiat denken, aber bei einer Hausarbeit wäre das wohl etwas übertrieben.
Wäre Selbstplagiat tatsächlich denkbar? Ich meine, wenn die frühere HA niergendwo veröffentlicht wurde:D Oder Ist die Abgabe einer Hausarbeit eine Veröffentlichung im rechtlichen Sinne?:)
 
Vorsicht, wir müssen mit der Hausabeit eine "Versicherung" oder "Erklärung" abgeben;

dort versichere ich, "dass ich bisher keine Haus- oder Prüfungsarbeit mit gleichem oder ähnlichem Thema [...] eingereicht habe".

Nur wenn ich diese Erklärung wirklich guten Gewissens abgeben kann, ist alles gut. Sonst vielleicht eher nicht. Für mich bedeutet das, dass ich die Teile der älteren Arbeit, die ich verwenden will, zumindest ganz stark überarbeiten und umstellen/aktualisieren muss.
 
Vorsicht, wir müssen mit der Hausabeit eine "Versicherung" oder "Erklärung" abgeben;

dort versichere ich, "dass ich bisher keine Haus- oder Prüfungsarbeit mit gleichem oder ähnlichem Thema [...] eingereicht habe".

Nur wenn ich diese Erklärung wirklich guten Gewissens abgeben kann, ist alles gut. Sonst vielleicht eher nicht. Für mich bedeutet das, dass ich die Teile der älteren Arbeit, die ich verwenden will, zumindest ganz stark überarbeiten und umstellen/aktualisieren muss.

ah ja, diesen Punkt habe ich wohl übersehen, ich erinnene mich nur an: Ich versichere, dass ich die Arbeit selbst bearbeitet habe (o.ä.).
gut zu wissen! Wo ist diese "Versicherung" oder "Erklärung" zu finden?
 
Zuletzt bearbeitet:
dort versichere ich, "dass ich bisher keine Haus- oder Prüfungsarbeit mit gleichem oder ähnlichem Thema [...] eingereicht habe".

Das musste in der Hausarbeit in diesem Semester nicht versichert werden!

Dieses Semester musste nur versichert werden: " Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Einsendarbeit selbständig bearbeitet habe"

Dort steht zwar Einsendearbeit, aber es war die Hausarbeit.
 
Einverstanden. Wenn ich keine solche Erklärung abgeben muss, halte ich Selbstzitate für zulässig. Ich verstoße gegen kein fremdes Urheberrecht.

In den Kulturwissenschaften müssen diese Erklärungen immer abgegeben werden. In ReWi anscheinend nicht.
 
Hm... ich frage mich gerade was ein Kuwi macht wenn er z.B. zweimal durchgefallen ist und im dritten Anlauf kommt ein ähnliches Thema...
Darf er dann wirklich nicht mitschreiben?
Bei der Belegung der Module kennt man doch das Thema der Hausarbeit noch nicht und belegt deshalb vielleicht "zu wenig" um ausweichen zu können... Oder erfahrt ihr die Themen viel früher als die Rewis? Oder gibt es bei euch verschiedene Themen zur Auswahl?
Ich stelle mir das gerade ein wenig schwierig vor...
 
Dieses Problem taucht nicht auf, weil es keine vorgegebenen Themen gibt.
Alle Hausarbeiten werden individuell abgesprochen, in aller Regel nach Vorschlag des Studenten.

Eine vorgeschlagene Wiederholung mit gleichem oder ähnlichem Thema würde sofort auffallen und vom Lehrstuhl normalerweise abgelehnt werden.
Ist also nur insofern schwierig, dass man sich immer wieder neue Themen ausdenken bzw. aus den Kursunterlagen ableiten muss.
 
Die Hausarbeiten in Kuwi und in Rewi haben nicht denselben Stellenwert. In ReWi dient die Hausarbeit ausschließlich der Klausurzulassung, wer sie bestanden hat darf die Klausur mitschreiben. Die Note der ReWi-Hausarbeiten ist überhaupt nicht relevant - Hauptsache bestanden - , sie fließt nicht in die Modulabschlussnote ein, für die Modulabschlussnote ist allein die Klausurnote relevant, jedes Modul wird mit einer Klausur abgeschlossen. In KuWi schreibt man in den Modulen entweder eine Hausarbeit oder eine Klausur oder wird mündlich geprüft. Die jeweilige Note bildet dann die Modulabschlussnote. In KuWi ist eigenständiges Denken und Entwickeln eigener Ideen aufbauend auf der durchgeackerten wissenschaftlichen Literatur in der Hausarbeit erwünscht und wird erwartet, in ReWi freuen sich die externen schlecht bezahlten Korrektoren wenn der Student der vorliegenden Musterlösung folgt, dann geht das Korrigieren schneller und sie müssen weniger drübernachdenken ob das geschriebene "noch vertretbar" ist oder nicht.
 
Nein, wie willst Du das machen? Das erfährst Du immer erst nach der Klausur. Das ist der Kern von ReWi, so "abzuschreiben" dass es nicht als Abgeschrieben aussieht, aber trotzdem der Musterlösung etc. sehr ähnlich ist. Eigene Leistungen werden regelmäßig nicht honoriert sondern im Gegenteil sogar oft negativ bewertet. Die meisten EAs/HAs sind ja eh nur BHG Fälle oder aus Fallsammlungen, deren Lösungen nur umgeschrieben werden müssen.

Nach meiner Meinung würde ich mir da nicht so die Gedanken machen. Ich würde das einfach kopieren und auf Aktualität prüfen. Es geht ja nur um eine Klausurzulassung. Solange Du nicht andere Arbeiten "kopierst" ist das wohl unpromlematisch.

Selbst wenn Du eine Erklärung abgibt, bleibt es immer noch Deine (eigene) Leistung, welche Du selbstständig bearbeitet hast. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit sowas von gering, dass man Deine Arbeit mit einer alten HA von Dir "korreliert".
 
Ich meine natürlich nach der Korrektur der HA/EA. :-)
 
To Schnecke:
Kann man die "Vertretbarkeit" einer HA vom anderen Korrektor nachprüfen lassen?
Nur wenn Du die HA nicht bestanden hast, kannst Du Nachkorrektur beantragen, dann schaut jemand vom Lehrstuhl die HA nochmal an. Du musst dabei gut begründen was Du an der Korrektur für falsch hältst.
Auf der Internetseite des Lehrstuhls Wackerbarth schreibt Prof. Wackerbarth zur Nachkorrektur:
"Bitte legen Sie in Ihrem Antrag so konkret und detailliert wie möglich dar, aus welchen Gründen Sie mit meiner Bewertung nicht einverstanden sind. Dies erhöht die Chancen eines Erfolgs Ihres Rechtsbehelfs."
http://www.fernuni-hagen.de/ls_wackerbarth/faq.shtml#Inhaltsuebersicht
 
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