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Da der Schwerpunkt im Bereich der Irrtumslehre sein wird (vermute ich mal), kann man sich die Frage schon stellen, ob und inwieweit der Schwerpunkt bei den Delikten an sich sein kann, zumal der Betrugstatbestand beispielsweise allein schon 35 Probleme in sich birgt.
Was ist denn bei dir "der erste" Fall ... Und vor allem, wenn du schon fragst: Was hast du denn gesprüft? Es gab eine Fallfrage: "Wie haben sich A und E strafbar gemacht. Eventuelle Strafanträge sind gestellt." Oder so ähnlich.Was habt ihr im zweiten Fall geprüft??