Hallo Tanita,
das hab ich auch erst gemacht!
Wenn es nicht gesondert da steht reichen grds. Stichpunkte.
Also bei 1. würde die Aufzählung IAS, IFRS, SIC, IFRIC reichen...
zu 5. Bedeutung: Das IFRS-Rahmenkonzept ist die konzeptionelle Grundlage der Standards.
zu 6. Probleme des RK:
-Rahmenkonzept soll für Anwender theoretische, konzeptionelle Basis darstellen
- dazu müsste es verbindlicher sein, was es nicht ist
- RK müsste Gewinn- od. Informationskonzept festlegen, was es nicht tut
- qualitative Anforderungen sind zu allgemein oder unkonkret
zu 12. weniger kritisch:
Die Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung erlaubt Synergiepotenziale zu heben: Einsparungen auf Unternehmensebene, Kosteneinsparung bzw. -reduzierung für den Zugang zu internationalen Finanzmärkten. Eine Harmonisierung fördert bessere Informationsmöglichkeiten für Kredit- und Eigenkapital-Geber, was zu günstigere Konditionen und einfacherer und schnellere Kreditvergabe führen kann.
Zu 14: Ergänzung:
Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können sich im Konzernabschluss für den IFRS-Abschluss entscheiden. Ein zusätzlicher HGB-Abschluss ist dann nicht notwendig.
Zu 18: Beispiel für Stufe 3 sind Bewertungsmodelle
zu 25: Bilanzierung möglic als Sachanlage - IAS 16; Finanzanlage - IAS 40, Vorräte - IAS 2
Als Fertigungsauftrag hab ich so noch nicht gesehen...
Zu 26. Der Zweck fehlt
Zweck: Rechnungszweck ist die Bereitstellung von Informationen für die Anlageentscheidung (potenzieller) Anleger.
Dazu müssten Bilanz und GuV unternehmenswertbezogene Informationen bereitstellen.
Über Bilanz: Es muss ein vollständiger Vermögensausweis erfolgen. Dazu müssen alle Ein- und Auszahlungen als Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz angesetzt werden. Der derivative und der originäre Goodwill wären zu bilanzieren. Die führt zu einer Entobjektivierung der Bilanz. Es ist zu hinterfragen aus wessen Sicht die Bilanz erstellt wird.
Über GuV: Der Gewinn (auch prognostizierter Gewinn) muss die durchschnittliche Ausschüttungserwartung widerspiegeln. Dazu ist eine Gewinnglättung vorzunehmen durch Periodisierung aller Ein- und Auszahlungen.
zu 31: Hab ich ein bißchen anders formuliert
Prognoseorientierte oder nachhaltige Gewinne sollen einen gleichbleibenden Zahlungsstrom an die Eigner des Unternehmens repräsentieren. Dieser enthält nur nachhaltige, weil wiederkehrende Bestandteile, keine Sonstigen Erträge werden berücksichtigt.
Dieser Gewinn suggeriert aber dass aus Daten der Vergangenheit ein Nutzen für die Zukunft gezogen werden kann. Aufgrund der unterstellten wiederkehrenden Gewinne kann der Unternehmenswert approximiert werden.
Ansonsten keine Einwände.
Grüße,
Saskia