Frage zu Modul/Klausur Zusammenhang: GuV Bilanz Umsatz-/Gesamtkostenverfahren

Hallo alle zusammen.

Ich habe ein Verständnisproblem, was mich aufhält.
Im Grunde verstehe ich die einzelnen Komponenten, die im Titel genannt wurden.

Auf Seite 18 wird geschrieben, dass man auf Basis des GuV-Kontos die GuV-Rechnung durchführen kann.
Die GuV-Rechnung kann als GKV oder UKV durchgeführt werden.

Gehen wir davon aus, dass mehr Erzeugnisse produziert wurden, als abgesetzt und dass wir den Gewinn nach dem Umsatzkostenverfahren ermitteln.
200 Erzeugnisse wurden zu 200€ produziert. 100 Erzeugnisse werden zu 200€ verkauft.
Dementsprechend wäre der Gewinn nach dem UKV 200-100=100€ (auch nach dem GKV wäre der Gewinn bei 100).

Soweit so gut.
Aber wohin werden die 100 Erzeugnisse, die übrig geblieben sind, gebucht? Wohl auf ein Bestandskonto in der Aktiva (Vorräte), aber wie werden sie gebucht? Vorräte an Bestandserhöhung 100?
Ist das Konto Bestandserhöhung (sinngemäß formuliert) nicht ein Konto aus dem Gesamtkostenverfahren?

Wie wird der produzierte Überhang an Erzeugnissen in der Bilanz buchungstechnisch ausgewiesen, wenn man nach dem UKV geht. Was bucht man denn?

Oder erfolgt die Erstellung des GuV-Kontos unabhängig davon, ob man das UKV oder GKV wählt.
Wenn ja, wie bucht man in diesem Fall?

Also..
wird das GuV-Konto und die Erfolgsrechnung separat betrachtet?
Wie wird eine Bestandserhöhung im GuV-Konto gehandhabt, genauso wie bei dem GKV?

Hoffentlich habe ich mich nicht verwirrend ausgedrückt.

Bitte um Hilfe.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann dir nicht helfen, weil ich mich mit dem internen Rechnungswesen zum Glück nicht mehr auskennen muss.
Für das Gesamtkostenverfahren brauchst du nur die doppelte Buchführung (Finanzbuchhaltung), für das Umsatzkostenverfahren zusätzlich die Kostenrechnung (Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung = internes Rechnungswesen).

Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzbuchhaltung
 
Danke für die Antwort, aber die Unterschiede sind mir weitestgehend klar.
Nur beschäftigt mich die Frage, wie die zusätzlich produzierten Vorräte (die gelagert werden sollen) in der Bilanz festgehalten bzw. gebucht werden, wenn man das UKV benutzt.
Beim GKV wird sofort ersichtlich, dass es über die Bestandsveränderung erfolgt. Das UKV verwirrt mich diesbezüglich.
Im Netz habe ich nirgends Erklärungen finden können, als wäre es ein wohlbehütetes Geheimnis. :down:
 
§ 266 HGB

B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
2. unfertige Erzeugnisse und Waren, unfertige Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren
 
???

Ich glaube ich habe mich unverständlich ausgedrückt.
Ich versuche es mal anders:

Nehmen wir mal an die Bilanz ist wie folgt aufgestellt:
Aktiva:
Kasse 150
Passiva:
EK 100
FK 50

Wir produzieren 100 fertige Erzeugnisse (gehört zu den Vorräte nach §266 II HGB); die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf 100€ (d.h. in unserem einfachen Fall werden die Vorräte (Menge: 100) mit 100€ bewertet).
1€ pro Stück.
Annahme: Herstellungskosten = Herstellkosten
Keine Verwaltungs- und Vertriebskosten

Das buchen wir wie folgt:
Aufwendungen an Kasse 100
GuV and Aufwendungen 100
Vorräte an Bestandsveränderung 100
Bestandsveränderung an GuV 100

In diesem Fall haben wir keinen Jahresüberschuss, da nur ein Aktivtausch erfolgte.
Ich bin mir an diesem Punkt nicht einmal sicher, ob man das überhaupt so buchen darf oder direkt die zwei Bestandskonten aufgreift (Vorräte an Kasse 100), wobei ich der Meinung bin, wenn man selbst produziert, muss man die Buchungen (wie ich es getan habe) mit Hilfe der GuV machen. Das Beispiel in der Klammer, also Vorräte an Kasse 100, erfolgt, wenn man Vorräte kauft und nicht selbst produziert. Richtig?

Unsere neue Bilanz würde nach allen abschließenden Buchungen wie folgt aussehen (wenn wir sie jetzt erstellen müssten):
Aktiva:
Vorräte 100
Kasse 50
Passiva:
EK 100
FK 50

Nun gehen wir nochmal einen Schritt zurück und sagen, dass 20 Mengeneinhaten von den Vorräten zu 30€ abgesetzt werden.
Aufwendungen an Kasse 100
GuV an Aufwendungen 100
Vorräte an Bestandsveränderung 80
Bestandsveränderung an GuV 80
Kasse an Umsatzerlöse 30
Umsatzerlöse an GuV 30

In diesem Fall würde die Bilanz nach allen abschließenden Buchungen wie folgt aussehen:
Aktiva:
Vorräte 80
Kasse 80
Passiva:
EK 110
FK 50

Die Bilanz geht mit der GuV betragsmäßig auf und in diesem Fall entsprechen die Buchungen dem GKV, jedoch müsste man statt den Bestandsveränderungen das Konto "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" genutzt werden, um §275 II HGB zu entsprechen.

Wenn man das Umsatzkostenverfahren nutzt, müsste man die Erfolgsrechnung wie folgt durchführen.
Sollseite:
Aufwendungen 20 (an das Mengengerüst des Umsatzes angepasst)
Gewinn 10
Habenseite:
Umsatzerlöse 30

In der Literatur wird ständig das Schema des UKV gezeigt (Beispielbild angehängt).
Daraus ist dann auch ersichtlich, dass beide Verfahren (GKV und UKV) zum selben Ergebnis führen, aber wie werden die Positionen im UKV gebucht?
Gesetzt dem Fall, dass meine Ausführungen unter den vereinfachenden Prämissen richtig sind, setzt hier mein Verständnisproblem an. Andernfalls, falls ich bereits bei meiner obigen Ausführung Denkfehler habe, wäre eine Hilfe sehr willkommen.

Nochmal zum Problem:
Ich verstehe einfach nicht, wie man mit dem UKV die selbe Bilanz, wie beim GKV vorfinden kann.
Denn beim Umsatzkostenverfahren wird eine Bestandserhöhung nicht angegeben. Wie werden dann aber die produzierten 80 ME zu 80€ in der Bilanz buchungstechnisch "geparkt"?
Hier gehe ich davon aus, dass die GuV nach dem UKV ein Bestandteil der Buchhaltung ist, weil es in der Literatur oftmals diesen Eindruck erweckt.
Andernfalls kann man das GuV-Konto und die GuV-Rechnung separat betrachten, was viel mehr Sinn ergeben würde, sprich alle Bestandsveränderungen werden in das GuV Konto gebucht und aufbauend auf dem GuV-Konto erfolgt entweder das UKV oder GKV. Das UKV übernimmt hierbei die Aufwandskonten nicht 1 zu 1, sondern modifiziert sie quasi bzw. passt sie an das Mengengerüst des Umsatzes an. Dazu muss man die Herstellkosten pro Mengenheit des Produktes kennen. Hierfür nutzt man die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung.



Bitte um Antwort.
Sorry für den langen Text!
 

Anhänge

  • Unbenannt.JPG
    Unbenannt.JPG
    24,3 KB · Aufrufe: 10
Im angefügten Bild wird bspw. erklärt, dass der Bestand an fertigen Erzeugnissen nicht mit Hilfe der GuV, sondern mit Hilfe der Aufwandskonten (quasi im Sinne einer Übergehung der GuV) driekt verbucht wird.
Im Folgenden: Es wird mehr produziert als abgesetzt.
Sprich der eine Teil, der gelagert werden soll, wird folgendermaßen gebucht (die Verwaltungs- und Vertriebskosten mal an dieser Stelle ausgeblendet):
Erzeugnis A an (diverse) Aufwendungen xx €.

Und die restlichen Aufwendungen (Herstellungskosten zur Erzielung der Umsatzleistungen) würden direkt in die GuV eingehen.
GuV an (diverse Aufwendungen xx €.

Kann man das so buchen?
 

Anhänge

  • Unbenannt.JPG
    Unbenannt.JPG
    115,2 KB · Aufrufe: 17
Ich stelle mir das immer so vor. Beim UKV produziere ich auf Lager und nehme mir was ich brauche (Deswegen Kosten- und Leistungsrechnung erforderlich). Mein Bestand stimmt und nur der Aufwand zur Erlöserzielung ist in der G+V. Beim GKV nehme ich nachträglich das weg, was übrig ist als gesamt Summe. Meine G+V ist korrigiert und mein Bestand auch. Führt zu selben Bilanzsumme und zu selben Aufwand. Ist vom praktischen Ablauf nicht ganz richtig, aber darum geht es ja hier glaube ich nicht.
 
Ich habe das gleiche Verständnisproblem wie @Gragaryn
Im UKV werden ja nur die Kosten berücksichtigt, die auch tatsächlich für meine verkauften Produkte angefallen sind; im GKV werden alle in der Periode angefallenen Aufwendungen berücksichtigt und die Erträge dann künstlich über die Bestandsveränderung gesteigert (damit die Position wieder ausgeglichen ist) bzw. meine Aufwendungen gesteigert (wenn die Bestände aus dem Lager verkauft werden).
D.h. die Summe der im UKV berücksichtigten Kosten müssen geringer sein (in der Höhe der Bestandsveränderung) als die Gesamtkosten im GKV.
Aber wo "parke" ich beim UKV denn die angefallenen Aufwendungen? Meine Zahlungsmittel werden ja trotzdem belastet. Meine Mitarbeiter wollen ja dennoch ihr Gehalt, ganz egal ob ich alle verkauft habe, was ich produziert habe oder nicht.
Im Skript schreibt Prof. Dr. Meyering auf Seite 238 (ganz unten), dass es beim UKV keinen gesonderten Buchungssatz gäbe ... ?
 
Zurück
Oben