Allgemeine Infos Zwei Hausarbeiten in einem Semester - gute Strategie?

Doktortitel
Dr. rer. nat.
Hochschulabschluss
Diplom-Biologin
Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
ECTS Credit Points
130 von 180
Nabend. ;)

So, wenn ich das richtig sehe, ist vorgesehen, dass man in BGB II/1 sowie Staats- und Verfassungsrecht Hausarbeiten schreibt. Die einzigen Hausarbeiten in Pflichtfächern im Bachelor, abgesehen von dem Seminar am Ende, oder?

Beide im 2. Semester - sprich ich belege Module für das 2. Semester, bevor ich wissen kann, ob ich die drei Module des ersten Semesters bestanden habe, wenn ich denn nach geplantem Verlauf für Vollzeit studieren möchte. Ich kann also bei Belegung noch nicht wissen, ob ich eine Klausur aus den Folgesemestern vorziehen könnte - um den Hausarbeitendruck zu verringern.

Haltet ihr es für eine gute Idee, zwei Hausarbeiten gleichzeitig zu schreiben? Vom Zeitmanagement her ist das wahrscheinlich neben einem (Vollzeit-)Job sehr schwierig, oder?

Und notentechnisch ist es ja vielleicht auch sinnvoller, erstmal abzuwarten wie die Bewertung der ersten Hausarbeit ausfällt, um Erfahrung zu sammeln - und nicht am Ende zweimal knapp zu bestehen, aber dieselben blöden Fehler zweimal gemacht zu haben.

Ich will nicht rumtönen, dass ich neben meinem Job im Vollzeittempo studieren möchte oder kann. Ich plane nur gerne und spiele Szenarien vorher durch. ;) Daher fänd ich ganz interessant zu wissen, wie eure Erfahrung und Einschätzung zu den beiden Hausarbeiten parallel ist.

Außerdem kam mir die Info, dass zwei Pflichthausarbeiten im Bachelor im selben Semester stattfinden, etwas absurd von der Planung her vor...
Da wüsst ich gern, was andere davon halten. Vielleicht findet ihr es ja auch aus Gründen X und Y total super ...
 
Du musst dich ja nicht genau an die Semesterplanung der Fernuni halten- das ist nur ein Vorschlag. Ich bin nicht vom Fach, musste aber im Bachelor so einige Hausarbeiten ablegen. Ich fand es angenehmer, neben einer Hausarbeit noch eine Klausur zu haben. Außerdem profitierst du von der Korrektur der ersten Hausarbeit (wie du selbst schon angeführt hast) - du kannst die entsprechenden Fehler in der zweiten Hausarbeit berücksichtigen.
 
Wenn Du bisher noch keine juristische Hausarbeit geschrieben hast, würde ich Dir dringend empfehlen, erst mal nur eine zu schreiben. Dabei würd' ich mit StaatsR anfangen, denn bei BGB gibt es "verschärfte" Anforderungen.
 
Du musst dich ja nicht genau an die Semesterplanung der Fernuni halten- das ist nur ein Vorschlag.
Genau, deswegen frag ich ja! :)

Da man aber Klausuren aus dem 3. und folgenden Semester erst schreiben darf im LL.B. wenn man 3 Module der ersten beiden Semester bestanden hat, frag ich mich, wie man das am geschicktesten löst.
Also für den Fall, dass man pro Semester 3 Module abschließen möchte.

Sobald man belegt, weiß man noch nicht, ob man die Klausuren des 1. Semesters bestanden hat. Hätte man 3 Klausuren geschrieben und bestanden, wär alles dufte und man könnte eine Klausur aus dem 2. Semester schreiben, eine Hausarbeit aus dem 2. Semester und ein weiteres Modul mit Klausur aus dem Folgesemester belegen.

Hmmm, vielleicht ist das auch gar keine so schlechte Vorgehensweise, auch wenn man noch nicht weiß, ob man alles bestanden hat. Im besten Fall ist man nicht in allen Klausuren durchgefallen - belegt zwei Module aus dem 2. Semester und eines aus einem Folgesemester. Muss man etwas aus dem 1. Semester wiederholen ist das im direkten Folgesemester sicher angebracht, da der Stoff noch recht frisch in der Rübe ist. Und dann schiebt man u.U. das Modul aus dem Folgesemester.
Hat das nicht geklappt, dann hat man trotzdem die Möglichkeit 3 Module in einem Semester zu machen und darf ja Module aus dem Folgesemester machen ...


Ich such hier keinen Masterplan und will auch gar nicht sagen "So mach ich es auf jeden Fall, ihr werdet es noch alle sehen, muahaha!" - mag nur ein bisschen über eure Einschätzung reden, wenn ihr die zwei Hausarbeiten in einem Semester schon hinter euch habt.
Ich war einfach etwas überrascht, dass direkt im zweiten Semester zwei Hausarbeiten gleichzeitig stattfinden, weil ich den Aufwand einer Hausarbeit und den Umfang, in wie weit das den Alltag noch mehr "belastet" als normales Lernen, recht hoch einschätze.
 
Wenn Du bisher noch keine juristische Hausarbeit geschrieben hast, würde ich Dir dringend empfehlen, erst mal nur eine zu schreiben. Dabei würd' ich mit StaatsR anfangen, denn bei BGB gibt es "verschärfte" Anforderungen.

Ah danke für die Info. Das ist gut zu wissen! :) Die verschärften Bedingungen, dazu findet man dann sicher was in den Studienheften, oder?
 
Na klar! Für solche Fragen ist doch ein Forum da! ;-)

Genau, deswegen frag ich ja! :)

Da man aber Klausuren aus dem 3. und folgenden Semester erst schreiben darf im LL.B. wenn man 3 Module der ersten beiden Semester bestanden hat, frag ich mich, wie man das am geschicktesten löst.
Also für den Fall, dass man pro Semester 3 Module abschließen möchte.

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Wo steht das?
 
Bist Du grad im ersten Semester und hast Propädeutikum, BGB I, und Rechnungswesen belegt? Dann hättest Du für das dritte Semester ja schon 3 Prüfungen, wenn Du diese bis dahin bestehst.
 
Ich starte im Wintersemester, mein Antrag liegt grad in Hagen. :)

Genau, jedoch weiß ich ja noch nicht ob ich bestanden habe, wenn die Belegung für das 2. Semester ansteht.

Aber wahrscheinlich macht es Sinn trotzdem nur eine Hausarbeit zu belegen und das andere Hausarbeitsmodul mit einem späteren Modul zu tauschen - entweder ich hab die Klausuren aus dem ersten bestanden und alles ist tutti. Oder ich hab nicht bestanden und mit Wiederholungen eh genug zu tun und das spätere Modul darf in der Schublade schlummern. ;)
 
Belegen kannst Du ja so ziemlich was Du willst. Kannst also im ersten Semester 10 Module belegen, kostet ca. 1200 Euro, bearbeitest dann z.B. die ersten 6 (Zeit hast Du ja anscheinend), und entscheidest dann zur Prüfungsanmeldezeit, welche Prüfungen zu schreiben möchtest (und darfst).
Zur Rückmeldung belegst Du dann nochmal die 10 Module als Wiederholer (kostet dann nix - ausser StudiBeitrag) und Du entscheidest dann zum Prüfungsanmeldezeitpunkt, welche Prüfungen Du ablegen willst, bzw. wiederholen musst.
Du weißt ja nur zum Rückmeldetermin nicht, welche Klausuren Du (nicht) bestanden hast.. Bis zum nächsten Anmeldezeitpunkt für die neuen Klausuren weißt Du das aber....
Mein Vorschlag: Besteh' erst mal EA's und Klausuren zu Propädeutikum und BGB I, dann wirst Du schnell ein Gefühl dafür kriegen, ob Du eine oder zwei Hausarbeiten in einem Semester schreiben kannst.
 
Hallo,

zu beachten ist, dass es mit der neuen Studienordnung einen "Freischuss" gibt! Dh, wenn Du ein Modul erstmals belegst, kannst Du die Klausur mitschreiben, ohne das dies auf Deine (drei) Versuche angerechnet wird.

Das ist ein ganz tolles Feature, welches ich gerne in meiner Zeit gehabt hätte. Noch toller ist, wenn Du bestanden hast, aber mit Deiner Note nicht zufrieden bist, kannst Du die Klausur (einmalig) nochmals mitschreiben um die Note zu verbessern. Hier wurden mit der neuen Prüfungsordnung zwei sehr begrüssenswerte Regelungen eingeführt.
 
Hallo,

zu beachten ist, dass es mit der neuen Studienordnung einen "Freischuss" gibt! Dh, wenn Du ein Modul erstmals belegst, kannst Du die Klausur mitschreiben, ohne das dies auf Deine (drei) Versuche angerechnet wird.

Dann sollte man aber doch ein bisschen vorsichtig sein beim Belegen, sonst verspielt man nachher Freischüsse. :)

Kannst du vielleicht doch noch einmal erläutern, was du mit verschärften Bedingungen bei BGB II/1 meintest?
 
Dankeschön. Als verschärft bezeichnet ihr dann wahrscheinlich die harten Anforderungen ans Zitieren und die Literaturliste, oder?
Schon ein ganz schön knackiges Semester, wenn man es nach dem Gutdünken der FU belegen würde.
Und dann verzettelt man sich in einem ungünstigen Hausarbeitenstil, der sich durch beide Fächer durchzieht, und hat am Ende vielleicht in beiden mit doofer Note knapp bestanden...

Erstmal gucken, wie mein erstes Semester läuft. ;) Aber ich werde das 2. sicher anders belegen als im Curriculum.
 
Aber Achtung - man muss gemäß Studienordnung mindestens 3 Module des Curriculums bestanden haben, bevor man die Module des 3. Semesters abschließen darf... Ich würde also durchaus das Curriculum nicht ganz außer Acht lassen. Und da man die Belegung ja i.d.R. vornimmt, bevor man sicher weiß, ob man die Klausuren bestanden hat, würde ich mir vielleicht doch zumindest sicherheitshalber 2 Module gemäß Curriculum und eines aus dem 3. Semester aussuchen für's 2. Semester... (So praktiziere ich das jetzt...)
Also bei aller Kritik an 2 HA - vergesst die Studien- und Prüfungsordnung nicht! ;-)
 
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