Solange die Altersgrenze von 25 nicht überschritten ist, kann es Kindergeld auch in einer Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Bachelor und Master geben. Auch während eines Freiwilligendienstes (FSJ, FÖJ u.ä.; jedoch nicht der freiwillige Wehrdienst!) gibt es Kindergeld. Alle Ausnahmen, wann Kindergeld für Volljährige möglich ist, ohne sich in Berufsausbildung zu befinden.
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