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Ich weiß nicht so recht, wie der Teilrücktritt zu behandeln ist. A möchte lediglich das NPP zurückgeben. Hier wäre die Frage als was man das NPP klassifiziert; das Auto ohne das NPP ist für ihn zunächst nicht so relevant, bzw. es kommt ihm ja gerade auf das NPP an.
Würde man dieses als ,, Diebe...
Danke für die Info.
Warum lehnst du den VGK ab?
Die Frage ist, welches Recht Anwendung findet; Kaufrecht NF oder die die 327ff BGB.
( da bin ich aktuell) :)
Bzgl. der AGB muss ich auch noch schauen.
Würde mich hier am Austausch beteiligen und erneut melden.
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