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Naja, wir haben aber auch nur 22.000 Zeichen; was ich nicht besonders viel finde.
Also ich habe mein Gutachten bisher so aufgebaut:
A. Klagehäufung oder Klageänderung
B. Zulässigkeit
I. Ordnungsgemäße Klageerhebung
1. Bezeichnung des Gerichts und der Parteien
2. Angaben zu Klagegegenstand...
Unter welchem Aufhänger willst du diesen Streit führen?
Ich habe innerhalb meines Gutachtens unter „Klagegegenstand und -grund, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO“ lediglich den zweigliedrigen Streitgegenstandbegriff verwendet. Also das der Streitgegenstand vom Antrag des Klägers und von dem zu seiner...
Bei Juracademy ist mir die Prüfung der Zulässigkeit viel zu umfangreich und statisch. Davon braucht man vielleicht maximal die Hälfte …
Aber wenn du eine zündende Idee hast, dann bin ich für Infos offen. Könnte ja auch mal das bisher von mir erstellte teilen.
Hallo Felix, so habe ich das auch verstanden. Zumal im SV ausdrücklich steht: „dass die Klage der V auch im Weiteren unzulässig sei“.
Die Probleme empfand ich als einfach zu identifizieren. Jetzt ist nur die Frage, wie soll die Gliederung aufgebaut werden?
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