K hat B aufgefordert die Straße sofort zu verlassen, woraufhin B nicht reagiert hat. Daraufhin will K ihn von der Straße zerren, B bemerkt dies und verschweigt, dass seine Hände fest mit der Straße verklebt sind. Diese Nicht-Aufklärung könnte gem. § 254 Abs. 2 S. 1 BGB eine Mitverschulden des B...