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@Wulko Schau mal auf S.80/81 in KE-3a , da steht wie die Gewichtung des Kündigungsgrund zu erfolgen hat, und danach fällt die Interessensabwägung meiner Meinung nach so aus, dass die außerordentliche Kündigung nicht durchgeht... prüft ihr bei der Umdeutung die die ordentliche Kündigung ganz...
Ja das macht Sinn, aber ist die Druckkündigung denn ein Unterfall der außerordentlichen Kündigung... ist die Druckkündigung denn nicht eher die ordentliche Kündigung, in die dann umgedeutet wird? Ich hab den Druck der Belegschaft beim wichtigen Grund als Druckkündigung als betriebsbedingten...
Hey, baut bzw. wie baut ihr den Aspekt der Druckkündigung ein? Nehmt ihr das als Grund für die außerordentliche Kündigung oder prüft ihr eine Druckkündigung und baut dann den Aspekt der außerordentlichkeit dort ein?
LG,Lia.
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