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Hallo schreibt jemand die Klausur am 5.9.23 vielleicht könnte man sich zu den Inhalten austauschen?
Falls noch jemand brauch könnte ich die erste EA vom SS23 zur Verfügung stellen.
§32 mach ich. Ich bin am überlegen, ob man eine Handlung aus §823 I BGB aus Unterlassen ansprechen kann und anprüft ob T gegen eine Verkehrsicherungspflicht verstoßen hat und dann rausfliegt.
Ja, aber man könnte die Anfechtung ja auch inzident prüfen, dann wäre ja gar kein Kaufvertrag entstanden, aber ich denke sauberer wird es, wenn man viellicht kurz diskutiert warum es eine Rücktritts und keine Anfechtungserklärung ist, und dann weiter den Rücktritt prüft.
Ich denke das es im Ergebnis aufs selbe hinauskommt, aber nur aus Interesse, wie legt ihr Ks Willen in Bezug auf die Rückabwicklung aus. Ist es eine Anfechtung des Vertrags oder ein Rücktritt? Ein Rücktritt ist denke ich sauberer zu prüfen.
@AMFC ich hab im Kommentar §24 ZPO gelesen, dass es auf jeden Fall nicht für die Rückzahlung des Kaufpreises gilt, bei §29 ZPO habe ich zusätzlich noch den § 269 BGB herangezogen und bin auf die Umstände eingegangen, um dann §29ZPO zu bejahen.
Zu der Frage wie die sachliche und örtliche...
Hallo alle zusammen, ich wollt mich auch einmal vorstellen bzw. einbringen, ich schreibe ebenfalls die EA. Ich würde die beiden Ansprüche nacheinander prüfen also erst Zulässigkeit der Leistungsklage und dann Zulässigkeit der Feststellungsklage und dann jeweils die Begründetheiten. Frag mich, ob...
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