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A
Ich glaube ein großer Unterschied in Jura kann man keine Aufgaben verteilen. Jeder muss für sich die Hausarbeit schreiben - man kann lediglich über Themen/Meinungsstreitigkeiten Diskutieren.
Ich habe noch niemanden in den geschlossenen Gruppen gesehen der seine komplett ausformulierte...
Guten Morgen
An der Uni werden Kommentare/Bücher in der Rechtsbibliotheken versteckt und hier werden leute aus Gruppen rausgekickt. Das ist Jura und das wird euch noch in eurem Berufsleben verfolgen. Jura bedeutet nichts gönnen und sein wissen nicht teilen weil jemand anderen könnte ja vllt...
Du gehst am besten auf das Profil von Claudia Z. da dann auf Gruppe und dann kannst du eine anfrage stellen. so hab ich es letzendlich hinbekommen :allsmiles:
Ich muss dir recht geben nach weiterem Prüfen werde ich die 281 ZPO wegstreichen und über die § 48 I ArbGG; §17a I, II GVG machen.
Danke für den Tipp
Ich habe die Umdeutung relativ unproblematisch im Gutachtenstile mit verweisung in die außerordentliche Kündigung gemacht.
Die...
Müssen wir noch die Ordentliche Küdnigung prüfen?
Im Sachverhalt steht ja "hilfsweise ordentlich"
und wenn ja wie macht ihr das?
Stehe bisschen auf dem Schlauch
überlege noch ein Punkt mit " Begründetheit für die ordentlich Kündigung" und dann darunter weiter prüfen?
Nach §§ 12, 13 ZPO ist das Gericht zuständig, bei dem der Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Streitigkeiten, aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen, ist gemäß § 29 ZPO das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
Nach § 48 I...
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