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Ich fange an mit:
II. Erlassvertrag gem. § 397 BGB
1. Angebot
2. Handeln im Namen des V
a. Vertretungsmacht
b. Wirksamkeit der Willenserklärung der M
3. Wirksamkeit der Willenserklärung des A
a. lediglich rechtlicher Vorteil
...
Hallo Belgarath,
ich hänge an der Kassiererin. Wie komme ich denn auf § 177 BGB (Vertreter ohne Vertretungsmacht). Von welchen Kompetenzen kann ich denn bei einer Kassiererin ausgehen? Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass die Kassiererin bei dem V angestellt ist und auf Grund dessen sie...
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