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Hallo zusammen :-)
Ich bin dieses Semester auch dabei und belege es zum ersten Mal.
Würde mich gerne über die Probeklausur austauschen, schreibt die jemand von euch?
Kausalität bedeutet aber doch, dass die Bezeichnung als Neuware ursächlich für die Willenserklärung des S gewesen sein muss, die Ware zu kaufen. Und das ist meines Erachtens gegeben. Wo steht denn, dass D dem S eigentlich Neuware verkaufen wollte? Er hat auch Neuware zuhause ja. Aber er...
"Die Täuschung muss auf objektiv nachprüfbare Tatsachen bezogen sein, etwa die wahrheitswidrige Beschreibung oder Bezeichnung eines Kaufgegenstands, zB bei einer Internetauktion, als „neu“ oder „neuartig“. " (Spindler/Schuster/Spindler, 4. Aufl. 2019, BGB § 123 Rn. 3)
Ich bin mir da nicht so...
1. Ich verstehe nicht warum S sein Geld nicht zurück verlangen kann, wenn man annimmt, dass D ihm durch das Versenden gebrauchter Ware ein neues Angebot macht aber S dieses nicht annimmt.
2. Ist die Kausalität des § 123 doch dadurch gegeben, dass S seine Willenserklärung (den Kauf der Ware)...
Also bist du der Ansicht, dass S die 29 Euro nicht zurückfordern kann? Ich kann mir nämlich eigentlich nicht vorstellen, dass er sich damit abfinden muss gebrauchte Ware zu erhalten obwohl er Ware, die als neu und unbenutzt gekennzeichnet war, bestellt hatte. Ich weiß nur noch nicht mit welchem...
Ich glaub ich hab ein Brett vor dem Kopf. Ich finde Rn.2 von Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch nicht. Kann mir jemand den Link dazu hier rein kopieren???
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