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Wie muss man sich das generell vorstellen. Der Bildschirm wird freigegeben und dann? Schauen sie die ganze Zeit auf den Bildschirm? Ich versteh den Ablauf noch nicht.
Also bei mir liegt ein VA liegt nicht vor, also dann wohl im Hilfsgutachten weitermachen....
Auf der anderen Seite: Was sind denn eure Argumente, die für einen Verwaltungsakt sprechen? Ehrlich gesagt fällt mir da gar nichts zu ein.
Der Obersatz in Aufgabe 1 lautet doch dann in etwa:
Dass der Widerspruch statthaft ist, wenn er für das Begehen der richtige ist und sich gg. einen Verwaltungsakt richtet/erwirken soll oder wie habt ihr das?
Aufgabe 1:
Sehe ich auch so, ich würde allerdings als erstes die Zulässigkeit prüfen, also ob der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.
Als zweites dann den 68 VwGO
Also prüfen, ob in der Hauptsache eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage vorliegt und kein Fall des § 68 I 2 VwGO (i.V.m...
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