Ja, ich denke so war der Weg in der Tat richtig, es ging - glaube ich - auch um die Ausführungen dazu, wann auf das allgemeine Ordnungsrecht zurückgegriffen werden kann, wenn im Prinzip Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
Ich hab auch so lange überlegt, dass ich am Ende ins straucheln kam, zur OBG...