Klausuraufgaben 55304 MMV Stoffeingrenzung Klausur

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo,
obwohl es laut Prüfungsinfo - wie immer - keine Stoffeingrenzung geben soll, gibt es eine:

Liebe Studierende,

in Bezug auf die kommende VERFAHRENSRECHTLICHE KLAUSUR IM STRAFPROZESSRECHT
sollten Sie Folgendes wiederholen:

- Haftrecht
- Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Beschlüsse
- Durchsuchung
- Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter.

Aus den Bereichen Zivil- und Verwaltungsprozessrecht werden lediglich
Zusatzfragen (Multiple Choice) gestellt.
 
Hallo Aehzebaer,

vielen Dank für Deine Nachricht. Diese Information hätte ich ohne Dich tatsächlich übersehen.

Mich beschäftigt jedoch noch eine allgemeine Frage zu den Multiple Choice Fragen. Müssen diese eigentlich in der Klausur begründet werden oder würde es reichen, wenn man z.B. schriebt: Antwort a, b und c sind falsch und Antwort d ist richtig.

Liebe Grüße

Jana
 
Ich bezweifle, dass es Multiple Choice Fragen geben wird. Ich glaube die einzigen Klausuren in denen ich das gesehen habe waren vor ~10 Jahren.

Die Zusatzfragen werden ganz normale Fragen sein, die du schriftlich beantworten musst.
 
Hallo KaNarlist,

vielen Dank für Deine Antwort.

In der Information, die Aehzebaer veröffentlicht hat, steht, dass in den Bereichen Zivil- und Verwaltungsprozessrecht lediglich Zusatzfragen (Multiple Choice) gestellt werden. Daher gehe ich schon davon aus, dass es sich um Multiple Choice Fragen handeln wird. Ansonsten wäre diese Information ein wenig irreführend.

Beste Grüße

Jana
 
Oh, stimmt. Hab den Teil in den Klammern irgendwie komplett überlesen.

Ok, dann denke ich nicht, dass man da noch irgendwas zu schreiben muss. Weil dann würde Multiple Choice ja wenig Sinn machen. Evtl. sind aber dann die Regeln wann du für so eine Frage Punkte bekommst eher streng.
 
Also ich hatte in einer Verfahrensrechtsklausur einen Fall in ZivilR (ZPO) und MC Fragen zu ÖR und StrafR. Die MC Fragen waren im Anschluss an den Sachverhalt zum Fall abgedruckt und mussten einfach nur auf diesen Blättern angekreuzt werden. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die MC Fragen waren in den letzten MMV Klausuren auch. Einfach ankreuzen, ohne Begründung. Da kann auch was dabei sein, was aus einer Lotse stammt. Schon erlebt.
 
Also ich hatte in einer Verfahrensrechtsklausur einen Fall in ZivilR (ZPO) und MC Fragen zu ÖR und StrafR. Die MC Fragen waren im Anschluss an den Sachverhalt zum Fall abgedruckt und mussten einfach nur auf diesen Blättern angekreuzt werden. Es bedarf einer weiteren Erläuterung.

sorry, ich meinte natürlich KEINER weiteren Erläuterung
 
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