Klausuraufgaben Klausur im WiSe 23/24

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
170 von 180
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo zusammen,

ich habe heute die SPB-Klausur dieses Moduls geschrieben und möchte hier kurz für die Nachwelt zusammenfassen, woran ich mich erinnern kann.
Falls noch jemand diese Klausur geschrieben hat und Ergänzungen einbringen möchte, der ist selbstverständlich herzlich dazu aufgerufen :)

Disclaimer: Ich übernehme natürlich keine Garantie auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Angaben. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Gedankenprotokoll nach bestem Wissen und Gewissen. Sofern wir die Sachverhalte nachträglich im Rahmen der Korrektur bekommen, ergänze ich das sehr gerne.

Die Klausur fand in Präsenz statt. Die Bearbeitungszeit war 9-13 Uhr.

Die Klausur kann im Wesentlichen in zwei Teile gefasst werden:
1. Der erste Teil war hauptsächlich dem Strafprozessrecht gewidmet. Hier musste man die meisten Aufgaben gutachterlich prüfen.
2. Und der zweite Teil war Wirtschaftsstrafrecht im klassischen Sinne. Hier war kein Gutachten anzufertigen. Man musste Multiple-Choice-Fragen beantworten. In Summe waren es glaub ich 14 Fragen bei Multiple-Choice.

Zu dem zweiten Teil (Multiple-Choice) konnte ich mir leider kaum was merken, das waren viele Detail-Fragen. Thematisch wurde abgefragt: § 263 StGB, § 266 StGB, § 15a InsO, Mannesmann-Entscheidung des BGH, § 283 StGB, § 299 StGB, § 11 InsO, § 265b StGB.


Zum ersten Teil gab es folgende Sachverhalte:

Fall 1:

O hat seine Schlüssel zu seiner Ferienwohnung verloren. Er versuchte, die Wohnungseingangstür mit seinem Taschenmesser zu öffnen. Diesen Vorgang beobachtete der Postbote P, der sich zuvor an der Polizeischule beworben hatte, aber nicht angenommen wurde. Gerade, als es dem O gelang, die Tür zu öffnen, kam der P auf ihn zu. Nachdem der O sich auf Nachfrage des P nicht ausweisen konnte, versuchte der O die Situation zu erklären. P entgegnete: “Ha, so eine ausgefallene Ausrede habe ich schon lange nicht mehr gehört.” und packte den schmächtigen O am Arm um ihn zur Polizeiwache zu bringen.

Hat sich P nach § 239 StGB strafbar gemacht?


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Fall 2:

Im Haus der B wurde eingebrochen. Seitdem fühlte sie sich nicht mehr sicher in ihrem Haus, auch litt sie seither unter Angst und hat sich in therapeutische Behandlung gegeben. Außerdem hat sie sich eine Wohnung angemietet, da sie sich im Haus nicht mehr sicher fühlte. Als die B sodann eine Ladung als Zeugin vom zuständigen Gericht im Briefkasten hatte, konsultierte sie den renommierten Anwalt D. B möchte aber nicht nur als Zeugin aussagen, vielmehr möchte sie aktiv am Prozess beteiligt sein und dafür sorgen, dass der Angeklagte eine angemessene Strafe bekommt, als Genugtuung der B.

Welche prozessrechtlichen Maßnahmen wird D der B raten?

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Fall 3:

A machte sich in seinem Fahrzeug auf den Weg zum Supermarkt. Der Weg führt durch eine schmale Straße/Kurve, in der seitlich ein Porsche geparkt hatte. Als der A in die Kurve einbog, vernahm er einen leichten Knall. Er vermutete, dass er den Porsche touchiert haben könnte. A stieg daraufhin aus seinem Fahrzeug aus und schaute aber nur, ob sein Fahrzeug beschädigt wurde. Als der A feststellte, dass an seinem Fahrzeug nichts zu sehen war, stieg er wieder ins Fahrzeug und fuhr weiter. Jedoch hatte der Porsche einen breiten Kratzer, der sich über die gesamte Türlänge erstreckte. Der Passant P beobachtete das Geschehen, merkte sich das Kennzeichen des A und meldete den Vorgang bei der zuständigen Polizeiwache.
Der später festgestellte Schaden an dem Porsche belief sich auf 5.000 EUR. Das Gericht ordnete durch Beschluss die Entziehung der Fahrerlaubnis des A an.

Frage 1: Wie hat sich A nach dem StGB strafbar gemacht?

Frage 2: Welche Erfolgsaussichten hat eine Beschwerde des A hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Frage 3: Unterstellt, die Beschwerde des A hat Erfolg. Welche Möglichkeiten hat der A, um die Herausgabe der Fahrerlaubnis zu bewirken?
 
Guten Morgen zusammen,

Gestern kamen die Noten von der Klausur vom 16.03.24 und nachfolgend der Notenspiegel. Zur Klausur selbst schreibe ich zeitnah noch etwas :)

NOTENSPIEGEL​
Notenbereich​
Anzahl​
Sehr gut (1 - 1,5)​
0​
Gut (1,6 - 2,5)​
0​
Befriedigend (2,6 - 3,5)​
2​
Ausreichend (3,6 - 4)​
3​
Mangelhaft (4,1 - 5)​
0​
Teilnehmer/-in
5​
Durchschnittsnote
3,5​
 
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