Stoff des Moduls SoSe 2025 (55301 Mastermodul Zivilrecht )

Hej,
würde mich auch über einen Austausch freuen. Bin gerade etwas verwirrt. Der Sachverhalt ist ja online, aber es sind keine Formalia etc. beigefügt. Hat jemand genauere Angaben dazu?
 
Hallo, ich schreibe auch die Hausarbeit und wäre an einem Austausch interessiert, sofern es bereits eine Gruppe gibt, dürfte ich mich dieser auch so kurzfristig bitte noch anschießen ? Viele Grüße
 
Hej,
würde mich auch über einen Austausch freuen. Bin gerade etwas verwirrt. Der Sachverhalt ist ja online, aber es sind keine Formalia etc. beigefügt. Hat jemand genauere Angaben dazu?

Vor ein paar Minuten kam eine Email des Prüfungsamts mit den Formalien.
 
Ich habe die Hausarbeit gestern angefangen und komme an einer Stelle nicht weiter, habt ihr schon angefangen? ich hab noch keine Gliederung, ich prüfe zuerst den Verbrauchsgüterkauf und lehne es ab und prüfe dann die §§ 327ff. BGB.

Wobei ich dann nicht weiß, wie ich die ABG unterbringen kann, es ist aber noch Zeit. Wie seht ihr das?
 
An deine Mailadresse
Danke für die Info.
An deine Mailadresse

Ich habe die Hausarbeit gestern angefangen und komme an einer Stelle nicht weiter, habt ihr schon angefangen? ich hab noch keine Gliederung, ich prüfe zuerst den Verbrauchsgüterkauf und lehne es ab und prüfe dann die §§ 327ff. BGB.

Wobei ich dann nicht weiß, wie ich die ABG unterbringen kann, es ist aber noch Zeit. Wie seht ihr das?
Warum lehnst du den VGK ab?
Die Frage ist, welches Recht Anwendung findet; Kaufrecht NF oder die die 327ff BGB.
( da bin ich aktuell) :)
Bzgl. der AGB muss ich auch noch schauen.
Würde mich hier am Austausch beteiligen und erneut melden.
 
Da hab ich keine richtige Begründung, da muss ich noch dran arbeiten. Bei verschiedenen Aufsätzen werden bei Beckonline gibt es Beispiele mit Navigeräten. Wenn die Ware ohne das digitale Produkt nicht funktioniert, derart damit verbunden ist, dann sind die Vorschriften des Verbrauchgüterkaufs (§§ 474 b,475 c BGB anzuwenden). Ich wollte so argumentieren, dass das Auto auch ohne das Navigerät funktioniert, aber klar kann man auf der anderen Seite sagen, dass A das Auto gerade wegen des Navi-Plus-Pakets kaufen wollte.

Es erscheint mir logischer die §§ 327 ff. auf das Navigerät anzuwenden, muss aber die Argumente noch herausarbeiten.
 
Danke für die Info.



Warum lehnst du den VGK ab?
Die Frage ist, welches Recht Anwendung findet; Kaufrecht NF oder die die 327ff BGB.
( da bin ich aktuell) :)
Bzgl. der AGB muss ich auch noch schauen.
Würde mich hier am Austausch beteiligen und erneut melden.
Ich weiß nicht so recht, wie der Teilrücktritt zu behandeln ist. A möchte lediglich das NPP zurückgeben. Hier wäre die Frage als was man das NPP klassifiziert; das Auto ohne das NPP ist für ihn zunächst nicht so relevant, bzw. es kommt ihm ja gerade auf das NPP an.
Würde man dieses als ,, Diebe Waren ihre Funktion ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können“ werten, kommt es zu einem Ausschluss des Anwendungsbereichs gem
327a Abs. 3. BGB
Ich würde mich über eure Ansichten freuen.
 
Wäre auch gerne dabei, falls es eine Gruppe gibt. Dankeschön!
 
Da hab ich keine richtige Begründung, da muss ich noch dran arbeiten. Bei verschiedenen Aufsätzen werden bei Beckonline gibt es Beispiele mit Navigeräten. Wenn die Ware ohne das digitale Produkt nicht funktioniert, derart damit verbunden ist, dann sind die Vorschriften des Verbrauchgüterkaufs (§§ 474 b,475 c BGB anzuwenden). Ich wollte so argumentieren, dass das Auto auch ohne das Navigerät funktioniert, aber klar kann man auf der anderen Seite sagen, dass A das Auto gerade wegen des Navi-Plus-Pakets kaufen wollte.

Es erscheint mir logischer die §§ 327 ff. auf das Navigerät anzuwenden, muss aber die Argumente noch herausarbeiten.
Es gibt einen Aufsatz von Lorenz aus 2021, in dem er darlegt, dass auf das Auto jetzt ein VGK anzuwenden wäre, auf das Navi aber die 327ff. Weil das digitale Produkt für die Ware an sich entbehrlich wären.
 
Hallo, ich wäre auch an einem Austausch interessiert. Sofern bereits eine Gruppe besteht, würde ich mich über eine Einladung freuen. Danke!
 
Hallo, ich würde auch die §§ 327 ff. BGB anwenden, da das Auto ja auch grundsätzlich ohne die App funktioniert. Über eine Einladung in eine Gruppe zum weiteren Austausch würde ich mich sehr freuen
 
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