FernUni allgemein Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Erste Juristische Prüfung

Hallo, ich plane ab kommendem Wintersemester Jura (erste juristische Prüfung) an der Fernuni Hagen zu studieren. Dadurch dass ich zuvor drei Semester Rechtspflege und ein Semester Wirtschaftsrecht studiert habe, habe ich auch Leistungen in den jeweiligen Studiengängen abgelegt, die ich mir gerne anerkennen und anrechnen lassen möchte.

Mir geht es insbesondere darum, mir Module zur Zulassung zur Zwischenprüfung anerkennen und anrechnen zu lassen, wozu ich auch den entsprechenden Antrag auf der Internetseite der Fernuni Hagen gefunden habe. Ich möchte das langwierige Jurastudium nicht mit Modulen in die Länge ziehen, die ich so ähnlich bereits besucht habe.

Die Anrechnung bewirkt, dass der Prüfungsanspruch in dem jeweiligen Modul erlischt. Ich habe gelesen, dass im Hinblick auf das Quorum zur Zulassung zu der ersten juristischen Prüfung abgeklärt werden sollte, ob das für mich zuständige Justizprüfungsamt meine bisherigen Leistungen überhaupt anerkennt.

Ich verstehe nicht ganz, was es mit dem ganzen Anerkennungsprozess auf sich hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich sowohl einen Antrag beim Prüfungsamts des Fachbereichs als auch beim Justizprüfungsamt einreichen, was jeweils parallel zueinander läuft.
Meine Fragen lauten daher wie folgt:

1) wonach richtet sich das Justizprüfungsamt, das für mich zuständig ist, wenn ich nicht in NRW lebe? Nach meinem Wohnort?

2) könnte es passieren, dass die Fernuni Hagen Leistungen von mir anerkennt und mir anrechnet, der Prüfungsanspruch in der Folge erlischt, aber das Justizprüfungsamt diese Auffassung nicht teilt? Welche Konsequenz hätte das dann für mich? Würde mir dadurch unmöglich gemacht werden, die entsprechenden Leistungen für das Quorum zu sammeln und mich damit zum ersten Staatsexamen anzumelden?

3) hat jemand von euch schon Erfahrungen bzgl. der Anrechnung und Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen gemacht? Was könnt ihr mir empfehlen? Was sollte ich bei dem ganzen Prozess vermeiden?

Ich möchte mir nichts "Falsches" anrechnen und anerkennen lassen. Daher würde ich mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand behilflich sein könnte. Vielen Dank im Voraus! :)
 
1. Die Zuständigkeit bei NRW-Ausländern richtet sich danach, bei welchem Prüfungsamt Du Deinen Antrag stellst. Du kannst es Dir also aussuchen.

2. Die Zwischenprüfung und Quorum sind ja zwei verschiedene Dinge. Die Fern-Uni erkennt Deine Leistungen für die (Prüfungsvorleistungen) der Zwischenprüfung an. Für das Quorum bescheinigt Dir die Fern-Uni dann nur, dass die Leistungen, die an der Fern-Uni erbracht hast, aus Sicht der Fern-Uni die Voraussetzungen für das Quorum erfüllen. Oder halt was Dir noch fehlt. Die Klausuren oder Hausarbeiten Deiner vorherigen Uni musst Dir von der vorherigen Uni eine Bescheinigung anfordern (falls möglich) oder direkt beim Prüfungsamt Deine Unterlagen vorlegen und hoffen das es ausreicht (ich habe keine Ahnung, wie das genau beim JPA abläuft).

Ich meine es gab an der Fern-Uni auch die Möglichkeit, auch bei anerkannten Modulen nochmals an der Prüfung für das Quorum teilzunehmen. Du musst dann aber den Kurs bestimmt wieder buchen. Am besten Du fragst dazu mal beim Prüfungsamt der Fern-Uni an.

3. Ja, habe mir Leistungen aus meinem vorherigen Studium anerkennen lassen. Ich würde Dir raten, alles anzuerkennen, was passen sollte. Im Zweifel musst Du dann noch weitere Nachweise bringen, schlimmstenfalls lehnen sie den Antrag bezüglich des einen oder anderen Faches ab.

Die Anerkennung erfolgt ohne Note, wenn Du auf Deine Note achten möchtest, würde es sich lohnen, keine "einfachen" Fächer anerkennen zu lassen.



Viel Erfolg!
 
1. Die Zuständigkeit bei NRW-Ausländern richtet sich danach, bei welchem Prüfungsamt Du Deinen Antrag stellst. Du kannst es Dir also aussuchen.
Ich darf mir also eines der Justizprüfungsämter bei den OLGs Düsseldorf, Hamm und Köln aussuchen?

Welches könntest du mir empfehlen, sofern du selbst ein NRW-Ausländer bist?

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
 
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