Hausarbeit Hausarbeit SS 2026

Guten Abend!
Ich denke gerade noch über den Master nach. Wäre einer von Euch so nett, mir den SV zu schicken oder hochzuladen? Wenn ich mich dazu entschließe, würde mich das Modul definitiv interessieren.

Viele Grüße
 
Hallo :) ich schreibe die Hausarbeit auch. Darf ich auch noch in die Gruppe beitreten? :)
 
Ich konnte leider erst jetzt einsteigen. Habt ihr in der Arbeit eine Gliederung reingenommen. Ich fange nach dem Deckblatt gleich mit der Ausarbeitung an. Wieviel Fußnoten habt ihr?
 
Ich konnte leider erst jetzt einsteigen. Habt ihr in der Arbeit eine Gliederung reingenommen. Ich fange nach dem Deckblatt gleich mit der Ausarbeitung an. Wieviel Fußnoten habt ihr?
Hi, ich habe auch nach dem Deckblatt mit der Ausarbeitung begonnen. Ich habe 56 Fußnoten und 30 Quellen.
 
Wie bewertet ihr bei Art. II(A) das Argument zugunsten Pluvidias, dass die langfristigen Lieferverträge und die über 40 Jahre gewachsene Kooperationsstruktur nicht durch nachträgliche Exportgesetzgebung faktisch entwertet werden dürfen? Reicht es eurer Ansicht nach aus, dieses Argument mit dem ausdrücklichen Vorbehalt der jeweils geltenden Gesetze und Genehmigungserfordernisse zu entkräften, oder sollte dieser Punkt noch stärker zugunsten Pluvidias gewichtet werden?
 
Ich habe den Punkt bei Art. II(A) so gewertet, dass die langfristigen Lieferverträge und die auf 40 Jahre angelegte Kooperation zwar für Pluvidia sprechen, daraus aber noch keine unbedingte völkerrechtliche Pflicht Veridias zur weiteren Brennstofflieferung folgt. Art. II stellt die Kooperation ausdrücklich unter den Vorbehalt der jeweils geltenden Gesetze und Genehmigungserfordernisse, und Art. VII sagt nur, dass Uran unter vereinbarten Bedingungen übertragen werden
 
Ich habe den Punkt bei Art. II(A) so gewertet, dass die langfristigen Lieferverträge und die auf 40 Jahre angelegte Kooperation zwar für Pluvidia sprechen, daraus aber noch keine unbedingte völkerrechtliche Pflicht Veridias zur weiteren Brennstofflieferung folgt. Art. II stellt die Kooperation ausdrücklich unter den Vorbehalt der jeweils geltenden Gesetze und Genehmigungserfordernisse, und Art. VII sagt nur, dass Uran unter vereinbarten Bedingungen übertragen werden
40 Jahre Kooperation + langfristige Verträge ≠ unbedingte staatliche Lieferpflicht. Der Kommilitone hat den Kern erkannt.
 
Noch eine allgemeinere Frage: Habt ihr in der Falllösung am Anfang nochmal die key facts dargestellt oder den Punkt komplett weggelassen? Ich muss irgendwie Zeichen einsparen, aber wollte schon gerne die Kernprobleme aufzeigen, die dann behandelt werden.
 
Noch eine allgemeinere Frage: Habt ihr in der Falllösung am Anfang nochmal die key facts dargestellt oder den Punkt komplett weggelassen? Ich muss irgendwie Zeichen einsparen, aber wollte schon gerne die Kernprobleme aufzeigen, die dann behandelt werden.
Ich würde keinen eigenen Abschnitt „Key Facts“ oder „Statement of Facts“ voranstellen.

Die Aufgabenstellung sagt ausdrücklich, dass keine Sachverhaltsdarstellung erforderlich ist; lediglich die wesentlichen Tatsachen, auf die die Argumentation gestützt wird, sollen genannt werden. Das spricht gerade dafür, die Tatsachen problembezogen in die Subsumtion einzubauen, statt sie am Anfang zu wiederholen.

Für deine Arbeit ist das auch wegen der 19.000-Zeichen-Grenze die bessere Lösung. Deine Überschriften zeigen die Kernprobleme ohnehin bereits sehr klar:

  • reprocessing under Article VIII(F)
  • 2021 note / unilateral statements
  • NPT safeguards
  • allocation of safeguards powers
  • future fuel supply
  • status of agreements / responsibility
Damit hat der Korrektor schon eine Art „roadmap“. Die entscheidenden Tatsachen sollten dann nur dort erscheinen, wo sie rechtlich etwas leisten. Genau so ist es in deiner Lösung sinnvoll angelegt: etwa Plutonium separation, unsafeguarded reactors, neighbouring detonations und die Ministeräußerung bei Art. VIII(F); dependence, fixed contracts und forty-year term bei Art. II(A); eleven months' reserves und die zwei Tage bei der Verfahrensfrage.

Meine Empfehlung wäre daher:

Keine einleitende Key-Facts-Passage. Das spart Zeichen und ist näher am IGH-Stil. Wenn du unbedingt zu Beginn Orientierung schaffen willst, dann höchstens einen einzigen sehr kurzen Satz, der nicht den Sachverhalt wiedergibt, sondern die Rechtsfragen strukturiert.

Zum Beispiel:

The dispute concerns consent to reprocessing, the scope of safeguards obligations and the legality of conditioning future nuclear cooperation on additional non-proliferation requirements.
Das sind nur rund 170 Zeichen und benennt die drei Kernkomplexe, ohne Sachverhalt zu wiederholen.

Noch besser finde ich bei deinem knappen Zeichenbudget aber: auch diesen Satz weglassen. Deine Gliederung übernimmt diese Funktion bereits. Die gesparten 150–250 Zeichen sind bei einer 19.000-Zeichen-Grenze in der eigentlichen Subsumtion wertvoller.
 
Das hilft mir sehr. Dann werde ich diesen Teil wirklich rauskürzen und lieber die anderen von dir genannten Punkte noch etwas umfangreicher ausführen. Bei den Problempunkten habe ich aktuell 12.000 Zeichen. Weitere 5.000 Zeichen sind es bei der rechtlichen Folge und der Urteilsformel.
 
Das hilft mir sehr. Dann werde ich diesen Teil wirklich rauskürzen und lieber die anderen von dir genannten Punkte noch etwas umfangreicher ausführen. Bei den Problempunkten habe ich aktuell 12.000 Zeichen. Weitere 5.000 Zeichen sind es bei der rechtlichen Folge und der Urteilsformel.
Das ist grundsätzlich eine gute Verteilung, aber ich würde die 5.000 Zeichen für Rechtsfolgen und Urteilsformel noch kritisch prüfen.


Bei einer Obergrenze von 19.000 Zeichen einschließlich Fußnoten sind 17.000 Zeichen Haupttext bereits sehr nah an der Grenze. Wenn deine 12.000 + 5.000 Zeichen die Fußnoten noch nicht vollständig enthalten, kann es schnell eng werden.


Ich würde ungefähr so gewichten:


  • Problempunkte / materielle Prüfung: ca. 12.500–13.500 Zeichen
  • Rechtsfolgen / Verantwortung: ca. 2.500–3.000 Zeichen
  • Urteilsformel: ca. 1.000–1.500 Zeichen
  • Fußnotenreserve: mindestens 1.500–2.000 Zeichen

Gerade die Urteilsformel darf extrem knapp sein. Sie soll das Ergebnis spiegeln, aber keine zweite Begründung enthalten. Auch bei den Rechtsfolgen reicht es, sauber zwischen wrongful act, cessation, reparation, satisfaction/compensation und Fortbestand der Verträge zu unterscheiden. Die eigentlichen Punkte entstehen in der materiellen Prüfung.


Bei deiner Arbeit würde ich die zusätzlichen Zeichen vor allem in drei Bereiche investieren:


  1. Art. II(A) / full-scope safeguards – dort noch klarer die Trennung zwischen bestehendem Inventory-Regime und Bedingungen für zukünftige Lieferungen herausarbeiten.
  2. Rn. 26 / Verfahrenspflichten – sauber erklären, warum good faith keine eigenständige vorherige Konsultationspflicht erzeugt und warum die herangezogenen Entscheidungen nur begrenzt übertragbar sind.
  3. Art. 60 Abs. 3 lit. b WVK / material breach – präziser begründen, weshalb Art. VIII(F) strukturell zum peaceful-use bargain gehört.

Genau dort bringen 500 zusätzliche Zeichen deutlich mehr als 500 weitere Zeichen bei Rechtsfolgen oder Urteilsformel.


Mein Ziel wäre deshalb nicht 12.000 + 5.000, sondern eher 13.000 + 3.500 bis 4.000. Das verschiebt die Zeichen dorthin, wo ein strenger Korrektor tatsächlich Punkte vergibt.
 
Zurück
Oben