Suchergebnisse

  1. E

    EA 1 55113 WS 2016/17

    Ups, stimmt. Wenn ich aber nur die Zulässigkeit der ersten Klage prüfe, bin ich ziemlich zügig fertig. Dann müsste ich ja auch den Ansprüch, der in der mündlichen Verhandlung geäußert wird, unberücksichtigt lassen und die Problematik des höheren Streitwertes und der zu späten Rüge des...
  2. E

    EA 1 55113 WS 2016/17

    Abgesehen davon finde ich die Lösung in dem Fallbuch auch etwas dünn, aber man hat immerhin für ein Stück der Lösung eine rote Linie. Ansonsten arbeite ich auch nach dem Schema der Zulässigkeit einer Leistungsklage. Die Klagehäufung da einzubauen, finde ich jetzt auch nicht soooo leicht.
  3. E

    EA 1 55113 WS 2016/17

    Ich habe gerade festgestellt, dass für den ersten Teil der Einsendearbeit der Fall 22 aus dem Buch von Hemmer/Wüst Die 40 wichtigsten Fälle ZPO I doch sehr nützlich ist...
  4. E

    EA 1 (Lotse) Konsensorientierte Konfliktbeilegung Abgabetermin 8.11.16

    Wenn du die Formulierung bei 8A so erklärst, hast du wohl Recht. Danke. Wäre die Aussage richtig, müsste es wohl heißen "Lediglich die Art und Weise der Streitbeilegung wird nicht konfrontativ entschieden". 1A ist m.E. falsch, weil es heißt, zwei Menschen fühlen sich durch den jeweils anderen...
  5. E

    EA 1 (Lotse) Konsensorientierte Konfliktbeilegung Abgabetermin 8.11.16

    Bei 10 ist C falsch, denn das DRB wird nicht ad hoc, sondern projektbegleitend eingesetzt, also nicht erst dann wenn sich eine Streitigkeit ergibt, sondern von Anfang an. Ich denke, bin mir aber nicht sicher, dass 8 A richtig ist. Der erste Satz steht so wörtlich im Skript, KE 2 S. 8...
  6. E

    EA 1 (Lotse) Konsensorientierte Konfliktbeilegung Abgabetermin 8.11.16

    Danke, es ist schön, vergleichen zu können. Bei Aufgabe 5 habe ich A und B, zu B s. u.a. KE 2, S. 4. Ansonsten habe ich exakt dieselben Ergebnisse.
  7. E

    EA 3 Unternehmensrecht I SS 2016

    Zu Frage 2 habe ich auch den Kaufpreisanspruch aus 433 II BGB geprüft. Den 377 HGB habe ich unter dem Prüfungspunkt "Anspruch untergegangen" eingebracht. Heißt: Der Kaufpreisanspruch besteht zunächst. Dem steht aber ein Recht auf Minderung des Kaufpreises entgegen. Das aber wiederum ist...
  8. E

    Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31021 WS 2013/14 EA1 40520 (05.12.2013)

    okay, okay, gerade ist mir ein Licht aufgegangen: hatte fünfmal denselben Denkfehler drin , jetzt habe ich alles genauso :applause:
  9. E

    Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31021 WS 2013/14 EA1 40520 (05.12.2013)

    Ach so, noch etwas habe ich vergessen. Bei 1a ziehe ich die Alternative B vor, weil ich die etwas niedrigere Annuität über einen längeren Zeitraum habe.
  10. E

    Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31021 WS 2013/14 EA1 40520 (05.12.2013)

    @mondbiene 1a-d habe ich genauso, bei e habe ich als Kapitalwert für C nur 75,1499, für D 96,2125, bei f habe ich Kapitalwert D 90,2856; das bleibt auch nach fünfmaligem Nachrechnen so. Das passt auch, wenn ich alternativ mit der Differenzzahlungsreihe rechne. Wie hast du gerechnet?
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