Ich finde bei der Zulässigkeit kommt man irgendwie so durch, aber bei der Begründetheit habe ich bei dem kurzen Sachverhalt echte Probleme...hat jemand einen kleinen Hinweis wo im Gesetz evtl etwas stehen müsste, dass darauf hinweist, dass das Beschildern eines schmalen, kaputten Radweges nicht...