Ich würde zunächst einmal prüfen, ob eine Klageänderung möglich ist, vorliegend konkret in Form einer quantitativen Klagebeschränkung (dazu z.B BeckOK ZPO/Bacher ZPO § 264 Rn. 4-6). Klageänderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Beklagten (§ 263 ZPO), allerdings fingiert § 264 Nr. 2...