Meiner Meinung nach ergibt sich die Haftung aus 280 I, 311 III BGB.
Zu 63 VVG. Der BGH hat die Beratungspflicht (60, 61) und Sorgfaltspflicht so weit erweitert, dass sich diese eben gerade nicht nur auf den Vertragsschluss bezieht, sondern dem Vermittler darüber hinaus auch noch verpflichtet...