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Nein, der Kommanditist kann auch Geschäftsführer werden. § 164 ist abdingbar und stellt nur den Zustand dar, wenn im Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen wurde.
Hab gerade mal im Kommentar nachgeschlagen und da deutet auch nichts auf eine solche Auslegung hin. Meiner Meinung nach ist...
Hmm kannst du das näher erläutern? § 160 III beschreibt ja den Fall wenn ein Gesellschafter Kommanditist wird. Hier war es aber ja genau umgedreht und C wurde vom Kommanditisten zum Komplementär. Oder hab ich das in der Klausur etwa durcheinandergebracht?
Soo also nach dem Lesen des Sachverhalts und der ersten Frage gestern hab ich mich erstmal gewundert ob ich irgendwas übersehen hatte. Die war ja dann doch sehr einfach gehalten. Bleibt nur die Frage ob ich auch alles in der gewünschten Detailtiefe angwsprochen habe, aber aus dem Bauch heraus...
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