Dass bei BGB IV, die I bis III, insbesondere im Zivilprozessrecht eher als im Zwangsvollstreckungsrecht, nicht wegzudenken sind, das ist klar. Deswegen lautet auch meine Frage, ob jemand weis, inwiefern man einzelne Teile vertiefen muss. Man muss bei der Vorbereitung Schwerpunkte setzen, darum...