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Es wird darum gestritten ob das dazu führt, dass die insgesamt Klausel unwirksam ist oder nur der Mindestlohnanspruch bestehen bleibt. Da musst du dich in die Argumente einlesen und entscheiden.
guck dir mal § 3 1 MiLoG an, danach sind alle Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen insoweit unwirksam. Also zumindest der dürfte auch durch die Ausschlussklausel nicht beschränkt werden.
sorry, ich hatte in den letzten Tagen keine Zeit und gerade erst deine Frage zur Kontrollfähigkeit gelesen. Ich sehe da kein Problem, da hier ja abweichende Regelungen zur Verjährung getroffen werden. Hast du den Anspruch vollständig wegfallen lassen? Hast du das MiLoG berücksichtigt? Meiner...
Ich prüfe als erstes, ob A hier gegen die Klausel verstoßen hat und prüfe dann wie du die Klausel als AGB. Berechnet ihr hier genaue Fristen? Im virtuellen Mentoriat wurde ja gesagt, dass man genau prüfen soll wenn Kalender beigefügt sind. Aber meiner Ansicht nach hat A hier den Anspruch nicht...
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