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Ich denke, das kommt sehr auf den Lehrstuhl an, bei dem man schreibt und ebenso auf den Zweitkorrektor. Meine Masterarbeit war insgesamt zweieinhalb Monate in der Korrektur, die eines Freundes vier.
Da die Rückmeldung nur 11 € kostet, würde ich das machen.
Das kommt - wie so oft - darauf an^^
Es gibt einen gewissen Vertrauensschutz, der aber nicht ins Unendliche geht. Was ist denn der Unterschied der alten zur neuen Prüfungsordnung, der für dich nachteilig ist?
@ReWi2017 : Es ist tatsächlich so, dass der Online-Notenspiegel nur Teilnehmer aus dem LL.M. enthält, wenn man selbst in diesem Studiengang eingeschrieben ist. Die Statistik auf der Rückseite des Notenbescheides enthält aber dann alle Noten.
Da der Antrag aber korrespondierend zur Aufgabenstellung in fast allen Lösungsskizzen auftaucht, würde ich ihn trotzdem nicht weglassen. Das ganze stammt wohl noch aus der Zeit, in der noch über die Rechtsnatur des Strafantrags gestritten wurde.
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