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Oh, ok. Ich dachte, dass man entweder Rechtsgeschichte oder -philosophie machen kann und 3 Wahlmodule wählen muss!?
Wenn man aber gleich beide machen kann, ist's gleich noch besser. Ich denke, beides sollte machbar sein.
Hausarbeit statt Klausur hört sich gut an. Ist eine Überlegung definitiv...
Hi. Zunächst Glückwunsch.
Kannst du uns vielleicht bzgl unserer "Diskussion" helfen? Braucht man, um scheinfrei zu sein, 3 Pflichtmodule + 1 Rechtsgeschichte/-philosophie + 3 Wahlmodule?
Ich möchte nämlich ein Bogen um MMÖ machen und habe die anderen drei Pflichtmodule schon.
Ich habe mir die PO nochmal angesehen.
Wenn ich es richtig verstehe, hat man die 3 Pflichtmodule, dann entweder Rechtsgeschichte oder -philosophie oder den 4. Pflichtmodul und zuletzt 3 Wahlmodule zu bestehen.
Also, wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nun einen Bogen um...
Was meinst du mit "wirksam verwenden"?
Ich habe eher verstanden, dass man 6 von 8 Modulen insgesamt bestanden haben muss, um am Ende den Master schreiben bzw. den LL.M zu bekommen.
Werde da wohl anrufen müssen. Habe nämlich alles bis auf MMÖ bestanden und würde gerne wissen, wo ich nun stehe...
Ich glaube, dass mache ich auch! Ist ja lächerlich wie die bewerten.
Gibt es eigentlich eine Ausgleich Regelung? Ich habe diesbezüglich nichts finden können. Lediglich heißt es in der PO, dass man 6 Module bestanden haben muss, um sich für die Masterarbeit anmelden zu können.
Es kann auch einfach nur sein, dass seine Aussage als "er wollte keine Falschaussage machen" gesehen werden sollte. Dann könnte man nämlich in 48 II Nr. 1 etwas mehr dazu schreiben, ob er arglistig getäuscht hat etc.
Wäre jetzt meine Idee gewesen. Denn wir kennen die Infektionsschutzverordnung...
Ich habe das leider übersehen, aber hätte das dann wohl so wie du gelöst.
Ich habe lediglich seine Einwendung "die wirtschaftlichen Schäden aufzufangen" als schutzwürdiges Vertrauen (§ 48 II 2) interpretiert. Der Rest kam mir leider nicht "bemerkenwert genug" vor. Schade :(
Um die Wahrheit zu sagen, als ich angefangen habe die Begründetheit zu prüfen hatte ich genau eine Stunde.
Da ging es ganz schnell, EGL, Formelle und Materielle RM...
Zeitlich hat es mich echt herausgefordert!
Der einzige Schwerpunkt in der Begründetheit, bei mir, war am Ende der 48 und ob...
Ich habe direkt mit dem 48 angefangen.
Also ich habe Nr. 2 genommen. Denn er hat falsche Angaben gemacht, obwohl Liquiditätsengpass eigentlich definiert ist.
Hi,
war bei euch die EGL ebenfalls 48 II VwVfG?
Und, habt ihr die Ermessenentscheidung ebenfalls kurz gehalten? Hat weder zeitlich ganz gepasst, noch bin ich mir beim Inhalt sicher :(
Hey Leute,
denkt ihr nicht auch, dass die Favoriten hier eine allg. LK und der 123 VwGO sind?
Die bearbeiteten Altklausuren haben jetzt nur diese beiden zum Thema!
Ich werde hier wohl den Schwerpunkt setzen, ohne die restlichen Klagearten zu vernachlässigen.
Was meint ihr?
Eine Freundin aus Heidelberg hat mir diesen empfohlen. Sie hatte es als Ergänzung zu einem Lehrbuch genutzt.
Als Einstieg ist es, wie ich bis jetzt finde, ganz gut. Zur Vertiefung nutze ich dann die Skripte des Moduls.
Es ist so, wenn eine Handlung, vor der Tat, so gravierend ist, dass diese ohne diese Handlung nicht stattfinden hätte können, so kann man von Mittäterschaft ausgehen. Auch wenn er während der Tat nichts mehr tut!
Jap. Doppelirrtum! Abgrenzung error in persona und aberatio ictus hätte umfangreicher sein sollen etc.
Die Mittäterschaft wurde allerdings positiv aufgenommen. Besonders die Sache mit der vorherigen Handlungen des A.
Und bei mir heißt es noch, dass ich 212 I statt 223, 227 hätte prüfen können...
Ich wusste gar nicht, dass es keine Klausurvoraussetzung ist.
Dann kann man ja wirklich ohne Druck an die Sache rangehen und es mehr als Klausurvorbereitung nutzen.
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