Ich fand den Fall grundsätzlich fair, quasi ein Klassiker, viel war es meiner Meinung nach aus, vor allem mag ich diese ständigen Verweise nach oben nicht. AGL habe ich genau so wie du, allerdings habe ich 823 II iVm 229 StGB nicht im Unterlassen gemacht, worin bestand denn deiner Meinung nach...