Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Sachverhalt verkürzt: Ein Vorstandsmitglied haut mit dem Geld ab, dadurch ist der (nicht eingetragene) Verein Pleite. Die anderen Vorstandsmitglieder planen, INsolvenzantrag zu stellen, mieten aber vorher noch einen Saal bei V um den "Untergang" des Vereins prächtig zu feiern. Sie Buchen auch...
Und für die Prüfung, ob ein Anspruch gegen den Vorstand besteht, soll es 40 Punkte geben. Die kann es doch nicht nur dafür geben, dass man relativ kurz durchprüft, dass die Vorstandsmitglieder als Handelnde hier gemäß 535 II, 54 S.2 persönlich haften.
Ich frage mich immer noch, ob hier überhaupt ein Schaden des Vermieters vorliegt. Die Saalmiete wurde nicht gezahlt. Liegt damit ein Schaden vor?
Ganz ehrlich: mir geht dieser Fall einfach nur noch auf die Nerven. Ich finde, da hats der Lehrstuhl mal mächtig übertrieben oder ich bin einfach nur...
Fangen wir mal an (kann ja dann als Vorlage ergänzt oder bearbeitet werden);
I. Anspuch V gegen Mitglieder, 535 II BGB?
= Möglich, wenn V Anspruch gegen den Verein und die Haftung auf die Mitglieder durchschlägt.
1. nicht eingetragener Verein = Träger von Rechten und Pflichten...
zu 823 I: Dürfte hier mE schon ausscheiden gegen den Verein (Mitglieder), da keines der Rechtsgüter verletzt wurde. Reine Vermögensschäden fallen nicht darunter. Und liegt hier überhaupt ein Vermögensschaden vor? Das Insolvenzverfahren wurde doch noch nicht eröffnet und der Verein hat...
Ich tue mich mit dem Aufbau noch arg schwer.
Habe zuerst gefragt ab ein Anspruch von V gegen die Mitglieder aus 535 II vorliegt. Dann habe ich gesagt, dass der Anspruch gegen die Mitglieder nur bestehen kann, wenn ein Anspruch gegen den Verein besteht und die Haftung auf die Mitglieder...
Bei Aufgabe 2 weiß ich zwar, was rauskommen soll, allerdings nicht, wo ich da bei der geforderten gutachterlichen Prüfung ansetzen soll.
Wie versteht ihr hier das "Verlangen" durch das Gericht? Meines Erachtens kann es die Klageänderung nur anregen und andererseits als unbegründet abweisen...
VIII ZR 245/88
Verstehe deine letzte Ausführung aber nicht ganz. Wenn festgestellt wird, dass T hier ohne Vertretungsmacht handelte, kann man doch sagen: "Möglicherweise aber geheilt durch Schweigen der T-KG" auf ein KBS. KBS prüfen, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen...
Neuer Gedankengang (BGH Urteil dazu gefunden): fehlende Vertretungsmacht kann durch Schweigen des Vertretenen auf KBS geheilt werden (hierbei ist es auch unschädlich, dass das KBS an den vollmachtlosen Vertreter adressiert war, was hier ja der Fall ist). Ich prüfe das KBS also nun im Kontext der...
Also Zugang beim KBS? Die sehe ich als Empfangsbotin = Zugang ab dem Zeitpunkt, an dem mit einer Weiterleitung des Empfangsboten an den Empfänger zu rechnen ist. Das wäre hier entweder noch am gleichen, spätestens am nächsten Tag.
Nach meinem Ergebnis und den bisherigen Ausführungen hier (Vertrag zwischen den Vertretern geschlossen, kein kaufm. Bestätigungsscheiben, das am Vertragsinhalt etwas ändert) liefert die T-KG ja dann das vertraglich Vereinbarte, so dass, wenn man davon ausgeht, dass mit der Lieferung eine...
Gut, gehen wir mal davon aus, das Geschäft zwischen den beiden Vertretern sei geschlossen worden (Genehmigung der T-KG durch Lieferung). Sieht es denn jemand ebenfalls so, dass die Voraussetzungen des kaufm. Bestätigungsschreibens wegen der zu großen Abweichung nicht erfüllt sind? Und daraus...
Was spräche denn hier gegen eine Anscheinsvollmacht des T?
Ich habe es bislang so gelöst:
Vertrag zwischen R (vertreten durch Prokurisen S) und T-KG (vertreten durch T) über Kauf von 5 CMS á 150 € zustande gekommen. Möglicherweise ergibt sich aber durch das Schreiben des R etwas anderes (Kauf...
Die Band hat ihre Arbeit ja weder tatsächlich noch wörtlich angeboten. M.E. sollte dann geprüft werden, ob ein Angebot entbehrlich ist (reine Förmelei vs. Wortlaut der 295).
Ich tendiere auch eher dazu, die Fahrt nach H nicht als Fahrt zur Arbeit anzusehen. Ich frage mich nur die ganze Zeit, unter welchem Paragraphen ich das ansprechen soll. 326 II? Oder eher bei 616?
Darüber hinaus habe ich im 2. Teil einen Anspruch der Band auf Lohn gemäß 611, 615 (je nach...
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach einem Login angemeldet zu halten, wenn du registriert bist.
Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.