Also, dass man die Sozialauswahl ansprechen muss und, dass man sagen muss, dass die vorzunehmen ist, klar. Aber, wenn kein freier Platz vorhanden ist und demzufolge kein alternativer Beschäftigungsplatz, dann entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers letztendlich. Ob er versucht hat die...