Suchergebnisse

  1. F

    FernUni allgemein Private Skript(ver)käufe - Muss ich alle zu einem Modul gehörenden Kurse belegen?

    Man belegt genau genommen keine Module, sondern Kurse. Viele Module bestehen aus mehreren Kursen. Ich habe z. B. von Markt und Staat nur einen Kurs (von sechs) belegt und die kurszugehörige EA bearbeitet/bestanden. Die restlichen KEs habe ich mir für ein paar Euro bei ebay besorgt. Viel Geld...
  2. F

    Infos und Tipps Erfahrungsberichte | 32581 Investitionstheorie und Unternehmensbewertung

    Wie auf dem Wochenmarkt ... Hände weg von stinkendem Fisch :whistling:
  3. F

    FernUni allgemein Gibt die FernUni ihre Einzigartigkeit auf?

    Ich wäre dafür, die Skripte grundsätzlich (im juristischen Sinne) parallel in Printform und in digitaler Form anzubieten. Wer auf die Printform verzichten möchte, sollte sie abbestellen können und dafür nur eine verminderte Gebühr bezahlen müssen. Ich für meinen Teil würde es ablehnen, die...
  4. F

    Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2014 EA2 42000 (07.07.2014)

    Zu a1): Du solltest doch noch mal über zeitlich kumulative Dominanz nachdenken
  5. F

    Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2014 EA2 42000 (07.07.2014)

    Bis Aufgabe c1) habe ich die gleichen Ergebnisse raus. c2) ff. muss ich noch machen. Ist aber nur Formsache.
  6. F

    Sonstiges Wer hat im SS 2014 Banken und Börsen belegt?

    Ich habe auch die Unterlagen von beiden Modulen hier und bleibe dabei, dass die Überschneidung weitaus mehr als nur minimal sind. Das schließt ja nicht aus, dass du "Kalkulation von Bankgeschäften" in den alten Unterlagen nicht gefunden hast.
  7. F

    Sonstiges Wer hat im SS 2014 Banken und Börsen belegt?

    Eine sehr gewagte These. Bei heutigen Mentoriat in Bonn sah dies aber ganz anders aus.
  8. F

    EA 1 Arbeitsvertragsrecht SS 2014 Termin 6.5.2014

    Es ist nicht danach gefragt, ob das AV wirksam zustande gekommen ist. Also müssen wir davon ausgehen.
  9. F

    EA 1 Arbeitsvertragsrecht SS 2014 Termin 6.5.2014

    Ich komme bei beiden Sachverhalten auf jeweils knapp 5 Seiten. Den § 119 II BGB habe ich in beiden Sachverhalten nach dem § 123 I BGB geprüft. Stand so in einen Fallbuch.
  10. F

    EA 1 Arbeitsvertragsrecht SS 2014 Termin 6.5.2014

    Ich prüfe beim 2. Sachverhalt die Kündigung gar nicht. Und wenn, dann würde ich sie wegen fehlender Schriftform verneinen.
  11. F

    EA 1 Arbeitsvertragsrecht SS 2014 Termin 6.5.2014

    § 119 II BGB gilt doch nur für dauerhafte "Störungen". Den Führerschein kann der Typ doch jederzeit machen.
Zurück
Oben