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Das habe ich mich auch gefragt^^ Das Nadelöhr werden tatsächlich die von dir genannten Plätze für SA, BA und Mentoriate sein. Mir fallen noch die Klausurkorrekturen ein, falls die von den Lehrstuhlmitarbeitern vorgenommen werden. Einsendeaufgaben, die noch einen zusätzlichen Aufwand verursachen...
Ok, das habe ich anders verstanden. Schade. Mir erschließt sich auch nicht wirklich, warum die Wahlmodule so restriktiv gehandhabt werden. Bei SA und BA ist die Sache klar, aber bei den Wahlmodulen sehe ich keinen Unterschied zu den Pflichtmodulen.
Nach § 7 IV 1 PO bzw. § 5 II 1 PVO müssen nur zwei Wahlmodule an der FernUni erbracht werden, eines ist also anrechenbar. Mein Beispiel bzgl. UR I (Pflichtmodul) und UR III (Wahlmodul) könnte von daher funktionieren, wenn das Prüfungsamt die Gleichwertigkeit anerkennt.
Deswegen frage ich ja nach dem Schwerpunktbereich. Die, von denen man hier sonst liest, sind ja meistens durch die Staatsprüfung gefallen. Dabei habe ich noch von keinem gelesen, der die Schwerpunktprüfung abgelegt hatte. Die Aussage des Threaderstellers "Schwerpunktbereich ... durch" ist für...
Ich bin auch nicht zufrieden. Habe 60 Punkte, aber an einer Stelle sehe ich den Fehler nicht, der mir vorgeworfen wurde. Ansonsten habe ich leider einiges übersehen, da hätte es sich wohl ausgezahlt, etwas mehr Zeit auf die EA zu verwenden.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Wir sind uns wohl einig, dass eine Lösung nicht deswegen falsch sein kann, weil sie nicht der Musterlösung entspricht. Es kommt auf die Vertretbarkeit der Argumentation an.
Dabei ist aber auf die im Sachverhalt angelegten Probleme einzugehen. Wenn...
Ich kenne jetzt nicht den Bearbeitervermerk der Klausur, die hier geschrieben wurde. Aber standardmäßig lautet er "Es ist auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen - ggf. hilfsgutachtlich - einzugehen".
Daher müsste man auch in deinem zweiten Beispiel ein Hilfsgutachten anfertigen und dann eben einen...
Hallo,
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Hallo,
hat hier jemand schonmal den Weiterbildungskurs Projektmanagement belegt? Wenn ja, hat euch das etwas gebracht? Das meine ich nicht unbedingt im Sinne eines beruflichen Fortkommens sondern eher im Sinne einer Arbeitserleichterung.
Ich finde, das Ganze hört sich ganz interessant an, aber...
Das sehe ich prinzipiell genauso. Es hätte mich auch nicht vom Studium abgehalten, wenn statt Einführung des neuen Systems das alte beibehalten und einfach 25,-€/SWS verlangt worden wäre. Ich wäre im Leben nicht darauf gekommen, Klage zu erheben.
Aber trotzdem kann man sich doch freuen, wenn...
Also ich habe bisher weniger gezahlt als ich nach dem alten System hätte zahlen müssen. Daher finde ich den Ausgang des Verfahrens schon interessanter als den berühmten Sack.
Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Ob du ihr/sein Angebot annimmst, ist doch deine Sache.
Das mit dem Lossenden ist schon blauäugig, aber doch nicht verwerflich. Oder glaubst du, man will dich übers Ohr hauen?
Dafür gibt es die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ggf. auch die Berufung. Wenn man nichts für die versäumte Frist kann, ist noch nichts verloren.
Hier wird niemand dabei sein, der dich vertreten könnte, vgl. § 79 II ZPO. Noch schwieriger wird es, wenn derjenige auch noch eine Rechnung stellen soll. Das RDG ist dem nicht besonders aufgeschlossen.
Die Gebühren musst du nicht zahlen, wenn die Forderung unberechtigt ist. Was du aber...
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