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Allerdings. Ich habe jetzt schon mehrere Fallbücher durchgeschaut - aber nicht eines hat einen ähnlich gelagerten Fall drin.
Darum finde ich es auch super, hier so kompetente und engagierte Hilfe zu bekommen :thumbsup:
Danke, ihr Beiden! Das mit dem Dissens habe ich schon verstanden, ich verheddere mich aber auch immer wieder zwischen dem Schuldrecht und dem Sachenrecht. Ich war mir jetzt nicht sicher, ob ich überhaupt eine Schuldrechtliche Anspruchsgrundlage verwenden darf, die ja der § 433 II BGB darstellt...
Ich habe auch noch ein Verständnisproblem (liegt aber wahrscheinlich an mir): Auf welcher Anspruchsgrundlange hast du den Kaufvertrag verneint? Ansonsten finde ich die Gliederung sehr verständlich :-).
Der Ansatz klingt gut. Allerdings gibt es für mich noch die Frage nach den Ansprüchen.
Wenn hier die Frage des Anspruchs von K gegen A gefragt ist, wird dann konkret sofort der Anspruch aus z.B. § 812 I 1 1.Alt BGB genannt, oder gehe ich noch auf weiter Ansprüche ein?
So wie es aussieht, handelte der B anscheinend als Bote von A. Möglicherweise hat er seine "Botenmacht" überschritten? Dies würde den Kaufvertrag und somit das Verpflichtungsgeschäft betreffen. Durch das Abstraktionsprinzip könnte A dennoch Eigentümer geworden sein.
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