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  1. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Allerdings. Ich habe jetzt schon mehrere Fallbücher durchgeschaut - aber nicht eines hat einen ähnlich gelagerten Fall drin. Darum finde ich es auch super, hier so kompetente und engagierte Hilfe zu bekommen :thumbsup:
  2. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Danke, ihr Beiden! Das mit dem Dissens habe ich schon verstanden, ich verheddere mich aber auch immer wieder zwischen dem Schuldrecht und dem Sachenrecht. Ich war mir jetzt nicht sicher, ob ich überhaupt eine Schuldrechtliche Anspruchsgrundlage verwenden darf, die ja der § 433 II BGB darstellt...
  3. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Ich habe auch noch ein Verständnisproblem (liegt aber wahrscheinlich an mir): Auf welcher Anspruchsgrundlange hast du den Kaufvertrag verneint? Ansonsten finde ich die Gliederung sehr verständlich :-).
  4. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Ja, gute Idee. K könnte gegen B einen Anspruch auf Herausgabe des Zigarrenkistchens aus § 985 BGB haben.
  5. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Dafür hätte er ausschließlich auf Weisung des A Handeln müssen, nach § 855 BGB. Das hat er ja nicht getan.
  6. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Du hast recht, ich habe mich unglücklich ausgedrückt! Da sollten wir doch mal die möglichen Ansprüche durchgehen, oder?
  7. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Der Ansatz klingt gut. Allerdings gibt es für mich noch die Frage nach den Ansprüchen. Wenn hier die Frage des Anspruchs von K gegen A gefragt ist, wird dann konkret sofort der Anspruch aus z.B. § 812 I 1 1.Alt BGB genannt, oder gehe ich noch auf weiter Ansprüche ein?
  8. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Ist denn möglicherweise ein Vertrag zwischen B und K zustande gekommen (durch das Überschreiten seiner Botenmacht) und nicht zwischen K und A :O_o: ?
  9. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Möglicherweise genauso, wie mit einem Vertreter, der seine Macht überschreitet?
  10. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    So wie es aussieht, handelte der B anscheinend als Bote von A. Möglicherweise hat er seine "Botenmacht" überschritten? Dies würde den Kaufvertrag und somit das Verpflichtungsgeschäft betreffen. Durch das Abstraktionsprinzip könnte A dennoch Eigentümer geworden sein.
  11. Daenerys

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Hat schon jemand Lust, sich über die aktuelle EA auszutauschen?
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